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Kommunalbetriebe passen Infektionsschutzmaßnahmen an

Geänderte Maskenpflicht in Service- und Abfallsammelstellen

Die Kommunalbetriebe setzen in ihren Unternehmensbereichen die Maskentragepflicht nach den Vorgaben der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um.

In den Abfallsammelstellen der Kommunalbetriebe entfällt seit dem 2. September 2021 unter freiem Himmel die Maskentragepflicht, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls empfehlen sie Besuchern und Mitarbeitern, gemäß den allgemeinen Verhaltensregeln der Verordnung, weiterhin das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Dies gilt für die Problemmüllsammelstelle, den Wertstoffhof Süd, den Wertstoffhof Fort Hartmann und den kommunalen Wertstoffhof beim Caritas-Markt.

Für den Besuch der Servicestellen des Ver- und Entsorgers reicht künftig eine medizinische Gesichtsmaske aus. Dies Regelung betrifft den Bürgerservice in der Hindemithstraße und das Kundencenter Ingolstadt in der Mauthstraße.

Die Kommunalbetriebe informieren unter www.in-kb.de/corona über aktuelle Entwicklungen ihrer Unternehmensbereiche.

               

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