Speiseresteentsorgung aus dem gewerblichen Bereich
Die Entsorgung von größeren Abfallmengen tierischer Herkunft aus dem gewerblichen Bereich unterliegt gesonderten Regelungen. Diese müssen in einer entsprechenden Speiserestetonne entsorgt werden.
Wer ist verpflichtet eine Speiserestetonne zu haben?
Alle Einrichtungen, die Produkte mit tierischen Bestandteilen gewerblich verarbeiten oder verkaufen. Zudem auch alle weiteren Unternehmen mit Gemeinschaftsverpflegung.
Dies sind beispielsweise:
• Altenheime
• Gaststätten
• Handel
• Imbisse
• Kantinen
• Kindergärten
• Lebensmittelproduzenten
• etc.
Welche Abfälle sind als Speisereste zu entsorgen?
Hierunter fallen Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle tierischer Herkunft. Dies sind u.a. Fleisch, Fleischerzeugnisse, Geflügel, Eier, Molkereiprodukte, Fisch, etc.
Welche Abfälle können noch über die Restmülltonne/Biotonne entsorgt werden?
In geringen Mengen (in etwa die Menge eines 4-Personen-Haushalts) können rein pflanzliche Lebensmittel und Speisereste mit tierischen Bestandteilen über die Bio- bzw. Restmülltonne entsorgt werden.
Wer bietet eine Speiseresteentsorgung an?
Die Entsorgung von Speiseresten wird unter anderem von folgenden Unternehmen angeboten.
Regionale Anbieter in Ingolstadt:
Überregionale Anbieter:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine vollständige Auflistung handelt.
Was passiert bei einem Verstoß?
Bei falscher Entsorgung der Speisereste wird Ihre Abfalltonne durch die Ingolstädter Kommunalbetriebe nicht entleert. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt eine Mitteilung an das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Veterinäramt Ingolstadt.
Rechtliche Grundlagen
In den nachfolgenden Verordnungen finden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Speiseresteentsorgung:
Ansprechpartner
85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-37 21
Fax: 0841/305-37 29
abfallberatung@in-kb.de
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