Gebühren in der Übersicht
Nachfolgend finden Sie die Gebühren für die Ver- und Entsorgung der Kommunalbetriebe in der Übersicht.
Die Mehrwertsteuersenkung vom 01.07. bis 31.12.2020 betrifft die Wassergebühren.
Wasserversorgung
Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an. Vom 01.07. bis 31.12.2020 wird diese aufgrund des Corona-Konjunkturpaketes auf 5% gesenkt. Diese Senkung geben wir komplett an Sie weiter, Sie müssen dafür nichts tun. Wenn Sie wollen, können Sie uns den Zählerstand zum 30.06.2020 melden. Ansonsten rechnen wir den Verbrauch zum Stichtag regulär hoch und hinterlegen die verschiedenen Steuersätze automatisch in ihrer Verbrauchsabrechnung im Oktober.
Verbrauchsgebühr Wasser
netto |
brutto |
brutto |
1,26 €/m³ |
1,35 €/m³ |
1,32 €/m³ |
Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers.
Wasserzähler |
Grundgebühr |
Grundgebühr |
Grundgebühr |
Qn: 2,5 m³/h |
52,88 € | 56,58 € | 55,52 € |
Qn: 6 m³/h |
79,40 € | 84,96 € | 83,37 € |
Qn: 10 m³/h |
95,19 € | 101,85 € | 99,95 € |
Qn: 15 m³/h Q3: 24 m³/h |
105,77 € | 113,17 € | 111,06 € |
Qn: 40 m³/h |
264,58 € | 283,10 € | 277,81 € |
Qn: 60 m³/h |
528,84 € | 565,86 € | 555,28 € |
Qn: 150 m³/h |
1.718,73 € | 1.839,04 € | 1.804,67 € |
Qn > 150 m³/h |
3.040,83 € | 3.253,69 € | 3.192,87 € |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge.
Entwässerung
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
netto (die USt. fällt nicht an) |
|
Schmutzwassergebühr (je m³ Wasserverbrauch) |
1,60 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
netto (die USt. fällt nicht an) |
|
Niederschlagswassergebühr |
0,61 €/m² |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.
Abfallentsorgung
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.
Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.
Gebührensätze für das engere Stadtgebiet
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen) |
|
je Jahr |
60 Liter |
13,71 € |
164,52 € |
60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke" |
11,22 € |
134,64 € |
90 Liter |
19,14 € |
229,68 € |
120 Liter |
24,56 € |
294,72 € |
240 Liter |
46,26 € |
555,12 € |
1.100 Liter |
204,63 € |
2.455,56 € |
Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter) |
je Monat |
je Jahr |
60 Liter |
10,85 € |
130,20 € |
60 Liter mit Ermäßigung für |
8,36 € |
100,32 € |
90 Liter |
16,28 € |
195,36 € |
120 Liter |
21,70 € |
260,40 € |
240 Liter |
43,40 € |
520,80 € |
1.100 Liter |
204,63 € |
2.455,56 € |
Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfallwirtschaft, Gebühren
Straßenreinigung
Straßenreinigungsgebühren
Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Reinigungs- |
Gebühr je Jahr |
Art |
Reinigungs- häufigkeit |
I |
2,78 €/Meter |
Verkehrs- |
1 x /Woche |
II |
5,56 €/Meter |
Hauptverkehrs- |
2 x /Woche |
II G |
10,02 €/Meter |
Innenstadt |
2 x /Woche |
IV G |
20,04 €/Meter |
Innenstadt |
4 x /Woche |
VI G |
30,06 €/Meter |
Innenstadt |
6 x /Woche |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.
Ansprechpartner
Mauthstraße 4
D - 85049 Ingolstadt
Karte anzeigen
Telefon: 0841/ 305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Download zum Thema
Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Ingolstadt - BGS/WAS » (PDF, 162 kB)
Entwässerungssatzung, Beitrag- und Gebührensatzung - BGS/EWS » (PDF, 202 kB)
Abfallgebührensatzung » (PDF, 32 kB)
Straßenreinigungsgebührensatzung » (PDF, 29 kB)
Verwandte Seiten
Wassergebühr und -beiträge »
Wassergebühr, Wasserbeitrag
Gebühren und Beiträge »
Entwässerung, Kanalbeitrag
Abfallgebühren »
Abfallgebühren
Reinigungsgebühren »
Gebühren für die Stadtreinigung