Versickerung von Regenwasser
Vorteile
Mit der Versickerung von Niederschlagswasser und Entsiegelung von Grundstücksflächen können Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erreicht werden.
Zudem wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung geleistet. In Ingolstadt hat seit 1998 die Versickerung Vorrang vor der Ableitung von Regenwasser über die Kanalisation zur Kläranlage.
Voraussetzungen
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich einer Einleitung in den öffentlichen Kanal vorzuziehen. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal soll nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Versickerung aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse oder aus anderen Gründen nicht möglich bzw. nicht erlaubt ist.
Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück richtet sich nach den technischen und hydrogeologischen Gegebenheiten sowie den rechtlichen Vorgaben. Bei der Prüfung der Gegebenheiten vor Ort sind folgende Sachverhalte zu beachten:
- Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (Durchlässigkeit)
- Mächtigkeit des Sickerraumes bezogen auf den Grundwasserstand
- physikalische, chemische und biologische Leistungsfähigkeit des Sickerraumes
- Lage des Grundstückes im Trinkwasserschutzgebiet (Beachtung der Schutzgebietsverordnung)
- Grundstück mit Altlasten bzw. Altlastenverdachtsfälle
Die hydrogeologischen Bedingungen und Bodenbeschaffenheiten sind in Ingolstadt nicht überall gleichermaßen geeignet für eine Versickerung. Die Versickerungsmöglichkeiten sollten daher vom Bauherren bzw. Planer für jedes Grundstück differenziert beurteilt werden. Die INKB geben gerne auf Anfrage weitere Details zu Grundwasserständen und Durchlässigkeiten Auskunft.
Des Weiteren können Bauherren einen eigenen ersten Versickerungsversuch durchführen. Eine Anleitung zum Versickerungsversuch steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich gegebenenfalls die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse durch eine Baugrunderkundung oder einen privaten Sachverständigen zu prüfen.
Auch in Gewerbe- und Sondergebieten soll das Regenwasser möglichst versickert werden, soweit es unbelastet ist und die Versickerung schadlos möglich ist. In diesen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine fachliche Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich. Diese ist ebenfalls gesondert beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt zu beantragen.
Rechtliche Grundlagen
In der Regel kann Niederschlagswasser genehmigungsfrei und eigenverantwortlich unter folgenden Voraussetzungen versickert werden:
- Erfüllen der Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Bayern (NWFreiV)
- Einhaltung der zugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) und der (TRENOG)
- wenn es außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. Altlastenverdachtsflächen versickert wird und es zudem unverschmutzt ist
Die Überprüfung der oben genannten Voraussetzung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherren bzw. seines Planers. Können nach Überprüfung die Voraussetzungen für die Anwendung der NWFreiV nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Ingolstadt, Umweltamt (Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft) einzuholen.
Die gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser stellt in der Regel eine Gewässerbenutzung dar.
Technische Möglichkeiten
Dem Bauherren stehen verschiedene Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung zur Verfügung:
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Flächenversickerung
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Muldenversickerung
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Rohr-Rigolenversickerung
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Rigolenversickerung mit Versickerungselementen
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Schachtversickerung
Die verschiedenen Methoden zur Versickerung des Regenwassers lassen sich beliebig kombinieren und können so optimal den Bedingungen vor Ort angepasst werden.
Technische Hinweise
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Soll gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei versickert werden, darf es nur von Flächen stammen, die als private Hof- und Verkehrsflächen dienen und von Dachflächen die weniger als 50 m² kupfer-, zink- oder bleigedeckt sind.
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Erlaubnisfrei zu versickerndes, gesammeltes Niederschlagswasser ist in Versickerungsanlagen flächenhaft über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht mit einer Mächtigkeit von mind. 20 cm in das Grundwasser einzuleiten. Ist eine weitflächige Versickerung nicht möglich, so kann das Regenwasser nach Vorreinigung auch über andere Versickerungsanlagen versickert werden (soweit der Untergrund versickerungsfähig ist).
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Für den Bau und die Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist das Arbeitsblatt DWA A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ vom April 2005 maßgebend. Bemessungswasserstände sind der Karte für einen mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) zu entnehmen.
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Für die plankonforme Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Sickeranlagen sind der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer verantwortlich. Dabei ist die Anlage mindestens 2 x jährlich zu kontrollieren. Hierbei sind größere Stoffanreicherungen, z. B. im Herbst bei Laubfall, zu entfernen.
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Änderungen der angeschlossenen befestigten Flächen, die insbesondere Auswirkungen auf die Niederschlagswassergebühr haben, sind den INKB zu melden.
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Risiken der Versickerung tragen der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer. Soll gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei versickert werden, darf es nur Flächen stammen, die als private Hof- und Verkehrsflächen dienen und von Dachflächen die weniger als 50 m² kupfer-, zink- oder bleigedeckt sind.
Folgen der Flächenversiegelung - Hintergrundwissen
Weitere Folgen einer ungebremsten Flächenversiegelung sind:
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Hydraulische Belastung von Kanalisation und Kläranlagen, welche immer größer dimensioniert werden müssen
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Das aus dem Kanalnetz entlastete Regenwasser wird schlecht gereinigt in Bäche und Flüsse abgegeben
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Es steigt besonders im Hinblick auf Starkregenereignisse die Gefahr von Überschwemmungen durch den schnellen Abfluss aus den Siedlungsgebieten
Ansprechpartner
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-36 66
Fax: 0841/305-36 09
entwaesserung@in-kb.de
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Download zum Thema
Niederschlagswassergebühr - Angaben zur Ermittlung, Formblatt » (PDF, 713 kB)
Regenwasserversickerung, Informationsblatt » (PDF, 410 kB)
Versickerungsversuch » (PDF, 93 kB)
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