Hilfsnavigation

Kanalspülwagen
Volltextsuche
Seiteninhalt

Versickerung von Regenwasser

Die Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers ist neben der Ableitung von Schmutzwasser Teil der privaten Grundstücksentwässerung. Dabei sollte das Regenwasser vorrangig versickert werden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, den Vorteilen der Versickerung sowie technische Hinweise.

Vorteile

Mit der Versickerung von Niederschlagswasser und Entsiegelung von Grundstücksflächen können Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erreicht werden.

Sie entsiegeln eine Fläche auf ihrem Grundstück? Ab 01. Januar 2024 fördern wir diese Maßnahmen. Das Antragsformular und alles Weitere ist in Vorbereitung.

Zudem wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung geleistet. In Ingolstadt hat seit 1998 die Versickerung Vorrang vor der Ableitung von Regenwasser über die Kanalisation zur Kläranlage.

Voraussetzungen

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich einer Einleitung in den öffentlichen Kanal vorzuziehen. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal soll nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Versickerung aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse oder aus anderen Gründen nicht möglich bzw. nicht erlaubt ist.

Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück richtet sich nach den technischen und hydrogeologischen Gegebenheiten sowie den rechtlichen Vorgaben. Bei der Prüfung der Gegebenheiten vor Ort sind folgende Sachverhalte zu beachten:

  • Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (Durchlässigkeit)
  • Mächtigkeit des Sickerraumes bezogen auf den Grundwasserstand
  • physikalische, chemische und biologische Leistungsfähigkeit des Sickerraumes
  • Lage des Grundstückes im Trinkwasserschutzgebiet (Beachtung der Schutzgebietsverordnung)
  • Grundstück mit Altlasten bzw. Altlastenverdachtsfälle

Die hydrogeologischen Bedingungen und Bodenbeschaffenheiten sind in Ingolstadt nicht überall gleichermaßen geeignet für eine Versickerung. Die Versickerungsmöglichkeiten sollten daher vom Bauherren bzw. Planer für jedes Grundstück differenziert beurteilt werden. Die INKB geben gerne auf Anfrage weitere Details zu Grundwasserständen und Durchlässigkeiten Auskunft. 

Des Weiteren können Bauherren einen eigenen ersten Versickerungsversuch durchführen. Eine Anleitung zum Versickerungsversuch steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich gegebenenfalls die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse durch eine Baugrunderkundung oder einen privaten Sachverständigen zu prüfen.

Auch in Gewerbe- und Sondergebieten soll das Regenwasser möglichst versickert werden, soweit es unbelastet ist und die Versickerung schadlos möglich ist. In diesen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine fachliche Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich. Diese ist ebenfalls gesondert beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt zu beantragen.

Förderprogramm "Entsiegeln und Versickern"

Sie wollen eine bestehende Fläche auf ihrem Grundstück entsiegeln? Wenn das abfließende Wasser vorher über den Schmutzwasserkanal abgeleitet wurde, bekommen Sie von uns einen Zuschuss für die Versickerungsmaßnahme. Das Antragsformular und alles Weitere ist in Vorbereitung.

Rechtliche Grundlagen

In der Regel kann Niederschlagswasser genehmigungsfrei und eigenverantwortlich unter folgenden Voraussetzungen versickert werden:

  • Erfüllen der Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Bayern (NWFreiV)
  • Einhaltung der zugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) und der (TRENOG)
  • wenn es außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. Altlastenverdachtsflächen versickert wird und es zudem unverschmutzt ist

Die Überprüfung der oben genannten Voraussetzung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherren bzw. seines Planers. Können nach Überprüfung die Voraussetzungen für die Anwendung der NWFreiV nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Ingolstadt, Umweltamt (Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft) einzuholen.

Die gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser stellt in der Regel eine Gewässerbenutzung dar.

Technische Möglichkeiten

Dem Bauherren stehen verschiedene Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung zur Verfügung:

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Rohr-Rigolenversickerung
  • Rigolenversickerung mit Versickerungselementen
  • Schachtversickerung

Die verschiedenen Methoden zur Versickerung des Regenwassers lassen sich beliebig kombinieren und können so optimal den Bedingungen vor Ort angepasst werden.

Technische Hinweise

  • Soll gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei versickert werden, darf es nur von Flächen stammen, die als private Hof- und Verkehrsflächen dienen und von Dachflächen die weniger als 50 m² kupfer-, zink- oder bleigedeckt sind.
  • Erlaubnisfrei zu versickerndes, gesammeltes Niederschlagswasser ist in Versickerungsanlagen flächenhaft über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht mit einer Mächtigkeit von mind. 20 cm in das Grundwasser einzuleiten. Ist eine weitflächige Versickerung nicht möglich, so kann das Regenwasser nach Vorreinigung auch über andere Versickerungsanlagen versickert werden (soweit der Untergrund versickerungsfähig ist).
  • Für den Bau und die Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist das Arbeitsblatt DWA A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ vom April 2005 maßgebend. Bemessungswasserstände sind der Karte für einen mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) zu entnehmen.
  • Für die plankonforme Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Sickeranlagen sind der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer verantwortlich. Dabei ist die Anlage mindestens 2 x jährlich zu kontrollieren. Hierbei sind größere Stoffanreicherungen, z. B. im Herbst bei Laubfall, zu entfernen.
  • Änderungen der angeschlossenen befestigten Flächen, die insbesondere Auswirkungen auf die Niederschlagswassergebühr haben, sind den INKB zu melden.
  • Risiken der Versickerung tragen der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer. Soll gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei versickert werden, darf es nur Flächen stammen, die als private Hof- und Verkehrsflächen dienen und von Dachflächen die weniger als 50 m² kupfer-, zink- oder bleigedeckt sind.

Folgen der Flächenversiegelung - Hintergrundwissen

Durch die fortschreitende Bevölkerungsdichte und Siedlungstätigkeit wird das Gleichgewicht der natürlichen Wasserkreisläufe empfindlich gestört. Die weitgehende Oberflächenversiegelung hindert das Regenwasser an der natürlichen Versickerung in den Untergrund. Hier würde es bei ungestörten Verhältnissen das Grundwasser anreichern und den Fließgewässern verzögert zuströmen.

Weitere Folgen einer ungebremsten Flächenversiegelung sind:

  • Hydraulische Belastung von Kanalisation und Kläranlagen, welche immer größer dimensioniert werden müssen
  • Das aus dem Kanalnetz entlastete Regenwasser wird schlecht gereinigt in Bäche und Flüsse abgegeben.
  • Es steigt besonders im Hinblick auf Starkregenereignisse die Gefahr von Überschwemmungen durch den schnellen Abfluss aus den Siedlungsgebieten.

Ansprechpartner

Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
Karte anzeigen

Telefon: 0841/305-36 66
Fax: 0841/305-36 09
entwaesserung@in-kb.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Download zum Thema

Verwandte Seiten

Weiterführende Seiten