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Gartengießwasser - Rückerstattung der Schmutzwassergebühr

Für das Wasser, was Sie im Garten zum Gießen verwenden, fällt keine Schmutzwassergebühr an. Sie benötigen dazu allerdings einen geeichten Wasserzähler und einen Mindestverbrauch von 12 Kubikmeter Wasser. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend.

Warum gibt´s bei Gießwasser die Schmutzwassergebühr zurück?

Beim Gießen im Garten nehmen die Pflanzen das Wasser auf, der Rest versickert im Erdreich. Dieses Gartengießwasser wird somit nicht über den Kanal abgeleitet. Für diese Mengen würden unter bestimmten Voraussetzungen keine Schmutzwassergebühren anfallen.

Grundsätzlich richtet sich die Schmutzwassergebühr nach der verbrauchten Trinkwassermenge, die mit ihrem Hauswasserzähler gemessen wird. Um das Gartengießwasser davon abzuziehen und die Gebühr dafür zurück zu erhalten, benötigen Sie für den Garten einen eigenen geeichten und verplombten Wasserzähler.  

Falls Sie ihr Gießwasser aus einem Brunnen beziehen können, fallen dafür natürlich weder Trinkwasser- noch Schmutzwassergebühren an. Für Gartenbrunnen gibt es ein Förderproramm, dazu finden Sie weitere Informationen hier

Lohnt sich das? - Kosten und Aufwand

Verbrauchen Sie mindestens 12 Kubikmeter Wasser für ihren Garten, dann zahlen wir Ihnen die Schmutzwassergebühr unter nachfolgenden Voraussetzungen zurück.

Damit Sie ihr Gartengießwasser anzeigen können, müssen Sie einen geeichten Wasserzähler einbauen und verplomben lassen. Der Zähler muss alle 6 Jahre ausgetauscht werden, da dann die offizielle Eichfrist abläuft. 

Die Kosten für den Wasserzähler variieren je nach Gerätetyp und Installateur. Sie sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Nach unserer Kenntnis belaufen sich die Installationskosten derzeit auf circa 100 Euro. Falls Sie mehr als 12 Kubikmeter Trinkwasser zum Gießen verwenden, kann sich die Anschaffung und die Instandhaltung eines Gartenwasserzählers lohnen. 

Die Gebührenrückerstattung müssen Sie bei Einbau und jeder Eichung bei uns beantragen. Den Verbrauch müssen Sie uns jährlich im Herbst ganz einfach formlos mitteilen.

Wie bekommen Sie die Schmutzwassergebühr zurück?

Zuerst sollten Sie sicher sein, dass Sie mindestens12 Kubikmeter Wasser für ihren Garten benötigen.

Dann benötigen Sie einen geeichten und verplombten Wasserzähler für das Gartengießwasser. Damit kann der Grundstückseigentümer die Rückerstattung mit dem Formular Gartengießwasser bei uns beantragen. Mit dem Antrag ist dann die Rückerstattung bei uns im System grundsätzlich für die Dauer der Eichfrist des Zählers, also 6 Jahre hinterlegt.

Sie müssen uns dann nur noch jährlich den Zählerstand melden und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Verbrauchsabrechnung, des jährlichen Gebührenbescheides für Wasser, Abwasser, Abfall und die Stadtreinigung. Die Zustellung der Abrechnung erfolgt im Oktober. Den Zählerstand können Sie uns formlos per Mail, Fax oder Brief mitteilen.

Mit dem Antrag zeigen Sie uns auch die Daten zum geeichten Wasserzähler auf. Daher benötigen wir nach jedem Austausch oder einer Neueichung des Zählers erneut das unterschriebene Formular sowie den Ausbaustand (Kubikmeter) des alten und den Einbaustand des neuen Zählers. Bitte senden Sie ebenfalls die Rechnungskopie der Fachfirma oder eine Kopie des Prüfzertifikates zu.

Infos zum Wasserzähler - Einbau und Austausch

Die benötigte Wasserzähler muss an geeigneter Stelle von einem fachkundigen Installateur fest verbaut und verplombt werden. Der Zähler muss ebenfalls geeicht sein. Die Eichgültigkeit beträgt derzeit 6 Jahre (deutsches Eichgesetz). Die Zähler entsprechen bereits bei Neukauf in der Regel den Eichvorschriften. Nach Ablauf der Eichgültigkeit muss der Zähler ausgetauscht werden. Für die fristgerechte Eichung ist der Antragssteller verantwortlich.

Der Austausch muss uns zum einen anhand des Formulares unter Angabe des Ausbaustandes (Kubikmeter) des alten und des Einbaustandes des neuen Zählers angezeigt werden. Zum anderen benötigen wir zur Prüfung eine Rechnungskopie der Fachfirma oder eine Kopie des Prüfzertifikates.

Den Einbau und den Austausch muss ein fachkundiger Installateur vornehmen. Eine Liste der Installateure finden Sie bei den Stadtwerken unter www.sw-i.de/bauen-wohnen/handwerkersuche.

Rechtliche Grundlagen

Die Schmutzwassergebühr und die Erstattung für Gartengießwasser ist in der Entwässerungssatzung, Beitrag- und Gebührensatzung - BGS/EWS festgelegt.

Informationen zu Eichfristen finden Sie in der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Ansprechpartner

Bürgerservice
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
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