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Gartenbrunnen – Betriebswasser zum Gießen und für die Toilettenspülung

Nachfolgend finden Sie Informationen, wo es in der Stadt für einen Gartenbrunnen genügend Grundwasser gibt , welche Genehmigungen bzw. Informationen Sie brauchen, wie und wer die Förderung bekommt und wo Sie Anträge stellen müssen.

Wo gibt es genügend Grundwasser für einen Brunnen?

Ob ein Brunnen möglich ist, hängt u. a. vom vorhandenen Grundwasser ab, d. h. in welcher Tiefe ist die Grundwasser-schicht und wie viel Wasser diese führt.

Einen ersten Eindruck der vorhandenen Grundwasserschicht bei Ihnen vor Ort können Sie über unsere Grundwasserkarte bekommen. Sie finden weitergehende Informationen auch in unserem Grundwasserportal. Zudem beraten wir Sie gerne (kostenlos).

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Grundwasserbe-dingungen im Süden der Stadt in der Regel sehr gut sind. Das Grundwasser befindet sich in Tiefen zwischen 1 bis 5 Meter und es ist genügend vorhanden.

Im Norden der Stadt sind die Grundwasserbedingungen für einen Gartenbrunnen eher schlecht. Entweder es gibt keines bis zu wenig oberflächennahes Grundwasser oder es liegt sehr tief.

Vereinzelt kann es jedoch auch Ausnahmen geben. Wir schauen gerne für Sie genauer nach.

Brauchen Sie eine Genehmigung? - rechtliche Voraussetzungen

Wenn Sie das Wasser aus ihrem Brunnen für ihren Garten und den eigenen Haushalt verwenden und dieser sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, benötigen Sie keine Genehmigung (§ 46 Wasserhaushaltsgesetz).

In Wasserschutzgebieten dürfen grundsätzlich keine Brunnen geschlagen werden. Ausnahmen müssen beim Umweltamt der Stadt genehmigt werden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Trinkwasserressource nicht gefährdet ist. Wir erstatten Ihnen in jedem Fall die anfallende Genehmigungsgebühr für den Wasserrechtsbescheid.

Sie wollen einen Brunnen für mehrere Haushalte, Wohnanlagen oder die gewerbliche Nutzung schlagen? Dann benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung vom Umweltamt. Außer Sie nutzen das Wasser bei mehreren Haushalten bzw. in Wohnanlagen ausschließlich im Außenbereich, z.B. um das Schwimmbad zu befüllen oder Blumen zu gießen. Dann benötigen Sie auch keine Genehmigung.

Die Brunnen sind zudem immer beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das übernehmen wir für Sie automatisch, wenn Sie die Förderung bei uns beantragen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der notwendigen Genehmigungen und Informationen.

private Nutzung
(kein WSG)

genehmigungsfrei (Ausnahme Wasser­schutzgebiet)

Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
im Wasser­schutzgebiet

Ausnahme­genehmigung vom Umweltamt notwendig - regulär kein Brunnen möglich

Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
Wohnanlagen/ mehrere Haushalte

Wasserrechtliche Genehmigung beim Umweltamt einholen
Genehmigungsfrei ist die ausschließliche Nutzung zu Privat­zwecken (Schwimmbad, Gießen)

Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
Industrie Wasserrechtliche Genehmigung beim Umweltamt einholen Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*

* Dies übernehmen wir automatisch für Sie, wenn wir ihren Brunnen fördern. Falls wir ihren Förderantrag nicht genehmigen können, melden Sie auf jeden Fall, falls Sie das noch nicht gemacht haben, den Brunnen beim Gesundheitsamt.

Gasleitungen am Brunnenstandort? - Welche Informationen brauchen Sie noch?

Bei den Stadtwerken können Sie kostenlos schauen, ob an ihrem geplanten Brunnenstandort eventuell andere Leitungen z.B. für Gas oder Strom liegen.
Eine Einsicht in diese Trassenpläne ist in jedem Fall Pflicht.

Qualität des Grundwassers

Wenn Sie das Betriebswasser aus ihrem Brunnen auch für die Toilettenspülung verwenden, empfehlen wir Ihnen, das Wasser untersuchen zu lassen. Unser zertifiziertes Trinkwasserlabor kann dies gerne übernehmen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Grundwasser in Ingolstadt recht hart und reich an Eisen ist. Das Eisen fällt an der Luft aus und hinterlässt rostbraune Spuren. Kalk, welches die Wasserhärte bedingt, kann über eine Enthärtungsanlage entfernt werden. Hier berät Sie ihr Installateur.

100 € geschenkt und Gebühren einsparen - Förderprogramm

Für den Bau eines Gartenbrunnens geben wir eine einmalige Fördersumme von 100 Euro (ab dem 01.01.2020) und regelmäßige Gebühreneinsparungen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Förderprogramm.

Ansprechpartner

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