Autowaschen - Einleitung der Abwässer
Autowaschen auf öffentlichen Flächen
Autowaschen auf privaten Flächen
Grundsätzlich muss die Fläche, auf der die Autowäsche erfolgt, an einer Misch- oder Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sein. Es darf durch die Reinigung kein öl- oder benzinhaltiges Abwasser entstehen, welches in den Kanal eingeleitet wird. Die Konzentrationen der Einleitungsgrenzwerte sind einzuhalten (siehe Entwässerungssatzung).
Wenn die Fläche, auf der die Reinigung erfolgt, an einer Versickerung oder an den Regenwasserkanal eines Trennsystems angeschlossen ist, ist die Autowäsche dort nicht zulässig.
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