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Abfallgebühren

Mit den Abfallgebühren decken wir sämtliche Kosten für die Sammlung und Entsorgung der Haushaltsabfälle, den Betrieb der Sammelstellen sowie die Nachsorge der Deponie Fort Hartmann.

Sie können somit unsere Recyclinghöfe und Abfallsammelstellen in einem bestimmten Rahmen ohne weitere Kosten nutzen. Des Weiteren können Sie zwei Mal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllabfuhr beantragen.

Abfallgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen)
je Monat
 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke"
11,22 €
134,64 €
90 Liter
19,14 €
229,68 €
120 Liter
24,56 €
294,72 €
240 Liter
46,26 €
555,12 €
1.100 Liter
204,63 €
2.455,56 €

Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter)
je Monatje Jahr
60 Liter 10,85 € 130,20 €
60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"
8,36 € 100,32 €
90 Liter 16,28 € 195,36 €
120 Liter 21,70 € 260,40 €
240 Liter 43,40 € 520,80 €
1.100 Liter 204,63 € 2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

Gebührenreduzierung

Je mehr Abfall Sie vermeiden, desto weniger Abfall müssen Sie in die Tonne geben. Zudem hilft die richtige Abfalltrennung, den Restmüllanfall zu reduzieren.

Bei der Benutzung einer gemeinsamen Restmülltonne mit dem Nachbarn, werden nur einmal Gebühren in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie das Mindestbehältervolumen von 15 Liter Restmüll je Person. Sie können die Gebührenreduzierung mit dem Formular Nachbarschaftstonne, Antrag beantragen.

Für "Ein-Personen-Grundstücke",d.h. wenn nur eine Person auf dem Grundstück wohnt, werden die Abfallgebühren auf Antrag ermäßigt. Bitte reichen Sie dazu folgendes Formular Abfallgebührenermäßigung für ein «Ein-Personen-Grundstück«, Antrag ausgefüllt an uns weiter.

Rechtliche Grundlagen

Die Abfallbeseitigungsgebühr ist in der Abfallgebührensatzung der Stadt Ingolstadt festgelegt.

Die Abfallgebühren decken die Kosten für die kommunale Abfallentsorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in die Bereitstellung der Abfalltonnen und des benötigten Fuhrparks sowie der Abfallentsorgung investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.