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Alles dicht? - Kanäle in der Prüfung

Sind Kanalrohre beschädigt, kann sogenanntes Fremdwasser eindringen und Schmutzwasser in den Boden entweichen. Das gilt sowohl für die öffentliche Kanalisation als auch die privaten Anlagen.  Nachfolgend finden Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung und Fremdwasserreduzierung.

Grundstückseigentümer in der Pflicht

Der Grundstückseigentümer ist in der Pflicht, das die private Entwässerungsanlage auf dem Grundstück fortwährend funktionstüchtig ist und defekte Leitungen zu sanieren.

Bei Neubau ist die Prüfung der Anlage auf Dichtheit Voraussetzung, dass die Wasseruhr eingebaut wird und damit das Grundstück mit Wasser versorgt werden kann. Dass Prüfungsprotokoll muss dabei bei uns eingereicht werden.

Grundstücksentwässerungsanlagen sind bei Ersterstellung und wiederkehrend in Abständen von höchstens 20 Jahren auf Bauzustand, insbesondere auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu untersuchen. Festgestellte Mängel müssen dabei beseitigt werden.

Auch für Altbauten gilt es ab 2015 einen Nachweis zu erbringen, welcher dann ebenfalls maximal für die nächsten 20 Jahre gültig ist.

Dichtheitsprüfung - Durchführung

Mit der Dichtheitsprüfung wird die Entwässerungsanlage auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft, um eine sichere Ableitung des Abwassers zu gewährleisten.

Prüfung bei Neubau

Bei einem Neubau ist die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser durchzuführen. Wir benötigen den Nachweis für die Grundleitungen einschließlich aller Schächte vom Gebäude bis zum Übergabeschacht. Der Nachweis ist gleichzeitig Voraussetzung für den Einbau der Wasseruhr. Die Dichtheitsprüfung erfolgt in der Eigenverantwortung des Eigentümers.

Das jeweilige Protokoll, inklusive Skizze des Leitungsverlaufs, ist direkt bei uns einzureichen. Dies ist für Sie als Bauherr gleichzeitig der Nachweis, dass die Tiefbauleistung Ihrer Baufirma ordnungsgemäß erfolgte. Lassen Sie deshalb die Druckprüfung von einer Fachfirma mit Sachkundenachweis durchführen, welche nicht bereits an der Bauausführung beteiligt war.

Wiederkehrende Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen kann in vielen Fällen mittels Kanalfernsehuntersuchung erfolgen. Dabei gelten die Grundleitungen als dicht, wenn bei der Kamerauntersuchung keine sichtbaren Schäden oder Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist diese optische Inspektion nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser durchzuführen. Welche Prüfung bei Ihnen individuell notwendig ist, erfahren Sie bei den Kommunalbetrieben.

Werterhalt ihrer Immobilie

Mit der Dichtheitsprüfung bekommen Sie nicht nur den Nachweis über die ordnungsgemäße Tiefbauleistung ihrer Baufirma. Sie erhalten damit auch den Wert ihrer Immobilie und können dies beim Verkauf bzw. Kauf anbringen. Zudem werden Schäden an der Entwässerungsanlage auch im Untergrund unter der Bodenplatte entdeckt und können beseitigt werden.

rechtliche Grundlagen

Nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn undichte Abwasserleitungen zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen führen.

Grundstückseigentümer müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986/30 ihre Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit untersuchen und gegebenenfalls sanieren lassen. Für sämtliche privaten Grundleitungen muss gemäß Entwässerungssatzung in der Stadt Ingolstadt ein Dichtheitsnachweis vorgelegt werden.

Die INKB als öffentlich-rechtlicher Kanalnetzbetreiber unterliegen der Überwachung durch die untere Wasserrechtsbehörde nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986/30 und dem bayerischen Wasserhaushaltsgesetz.

Geltende Rechtsgrundlagen:

kommunale Entwässerungsanlage

Auch für die kommunale Entwässerungsanlage mit der gesamten Kanalisation ist es unser Ziel, defekte und damit undichte Kanäle zu orten und zu sanieren. Dafür investieren wir jährlich mehrere Millionen Euro.

Zusätzlich sind wir, nach dem Wasserrechtsbescheid der Zentralkläranlage (ZKA), als Kanalnetzbetreiber angehalten, den Fremdwasseranteil dauerhaft auf unter 25 Prozent zu reduzieren. Kommt zu viel Fremdwasser über den Kanal in die Kläranlage, kann dies die Reinigungsleistung beeinträchtigen. Schaffen wir die Vorgaben der ZKA dauerhaft nicht, drohen Strafzahlungen, welche sich wiederum auf die Gebühren auswirken würden.

Seit 2015 koppeln wir die Dichtheitsprüfung der öffentlichen Kanäle mit der Prüfung der privaten Entwässerungsanlagen. Nur so kann der Fremdwasseranteil in der ZKA effizient gesenkt und somit die Umwelt geschützt werden. Dafür untersuchen wir Stadtgebiet für Stadtgebiet. Mit den Ergebnissen sanieren wir wo nötig die kommunalen Kanäle.

Grundstückseigentümer bekommen kostenfrei die Ergebnisse inklusive eines Sanierungsvorschlages für ihre Grundstücksentwässerungsanlage. Im Gegenzug sind sie in der Pflicht, diese wo nötig zeitnah zu sanieren. 

Als öffentlich-rechtlicher Kanalnetzbetreiber sind wir auch Vollzugsbehörde bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.

Was ist Fremdwasser?

Fremdwasser ist Wasser im Kanal, welches nicht über die Kanalisation abgeleitet werden muss.

Ursache für den Fremdwasserzufluss sind schadhafte Kanäle, durch welche zum einen Grundwasser eindringen kann (Infiltration) und unnötigerweise in der Kläranlage gereinigt wird.
Zum anderen können durch schadhafte Kanäle Abwässer nach außen dringen (Exfiltration) und den Boden und unser Grundwasser verunreinigen.