Kanalbeitrag und -gebühren
Gebühren für die Entwässerung
Die Abwassergebühren werden getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser berechnet. Die getrennte und somit gerechtere Abrechnung erfolgt in Ingolstadt bereits seit 1998. Die Gebühren decken die gesamten Kosten für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
1,60 € je m³ Wasserverbrauch |
1,69 € je m³ Wasserverbrauch netto (die USt. fällt nicht an) |
Die Gebühren werden Ihnen nach der Ablesung des Wasserzählers im Herbst mit einem Gebührenbescheid (entspricht einer Endabrechnung) in Rechnung gestellt. Die Abschläge für alle Gebühren werden monatlich erhoben. Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie unter dem Navigationspunkt Abrechnung.
Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
0,61 € je m² entwässerte Fläche |
0,67 € je m² entwässerte Fläche |
Gebührenreduzierung
Mit Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück können entsprechend der Flächengröße Gebühren eingespart werden.
Falls Sie Regenwasser zur Gartenbewässerung oder auch für die Toilettenspülung nutzen, zeigen Sie uns dies bitte an. Dafür haben wir Ihnen das Formular Nutzung von Niederschlagswasser, Anzeige zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren können Sie uns anzeigen, wenn Sie einen Wasserzähler für Gartengießwasser installiert haben. Für dieses Wasser entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Schmutzwassergebühr. Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier.
Kanalbeitrag
Für den Bau und den Unterhalt der Kanalisation und der technischen Anlagen wird ein Kanalbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, welches an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche.
Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind den Kommunalbetrieben zeitnah anzuzeigen (siehe Formular Geschossausbau).
Höhe des Kanalbeitrages
Beitragssatz (einmalig) | netto (die MwSt. fällt nicht an) |
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche | 1,78 € |
Beitragssatz pro m² Geschossfläche | 7,15 € |
Allgemeine Hintergrundinformationen zu Beiträgen finden Sie unter dem Navigationspunkt Beiträge.
Rechtliche Grundlagen
Die Gebühren und Beiträge decken die Kosten für die kommunale Entwässerung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet. Dabei wird der Großteil in den Betrieb und Unterhalt der Kanalisation bzw. Entwässerungsanlagen investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.
Ansprechpartner
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
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D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-33 70
Fax: 0841/305-3 69
beitrag@in-kb.de
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Download zum Thema
Niederschlagswasser, Anzeige der Nutzung » (PDF, 1.6 MB)
Gartengießwasser, Antrag auf Genehmigung des Zählers zur Rückerstattung der Schmutzwassergebühren » (PDF, 1.7 MB)
Geschossausbau, Anzeige » (PDF, 1.6 MB)
Entwässerungssatzung, Beitrag- und Gebührensatzung - BGS/EWS » (PDF, 218 kB)
Entwässerungssatzung - EWS » (PDF, 59 kB)
Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge (Kanal/Wasser), Antrag » (PDF, 2.5 MB)
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