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Kanalanschluss

Jedes Grundstück ist über einen Übergabeschacht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der Anschluss muss bei uns beantragt werden. Wir legen den Anschluss bis zum Übergabeschacht auf dem Privatgrundstück. Weitere Informationen zu Kosten sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie nachfolgend.

Was gehört zu einem Grundstücksanschluss?

Der Grundstücksanschluss verbindet die private Entwässerungsanlage für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück mit der öffentlichen Kanalisation. 

Die Grundstücksanschlüsse sind definiert als die Leitungen von dem öffentlichen Kanal, einschließlich des dortigen Abzweiges bzw. Anschlussschachtes, bis einschließlich des ersten Übergabeschachtes (auch Kontrollschacht) auf dem Privatgrundstück. Die Skizze verdeutlicht den genauen Verlauf zwischen öffentlicher und privater Entwässerungsanlage. Die Grundstücksanschlüsse zählen zur öffentlichen Abwasseranlage.

Die Grundstücksanschlüsse werden von uns hergestellt, erneuert, geändert, unterhalten und gegebenenfalls beseitigt.

Bild vergrößern: Grundstücksentwässerungsanlage - Skizze Abgrenzung zur öffentlichen Kanalisation
Die Skizze zeigt schematisch die Abgrenzung zwischen der privaten und der öffentlichen Entwässerungseinrichtung.


Übergabeschacht (auch Kontrollschacht)

Der Übergabeschacht, manchmal auch Kontroll- oder Revisionsschacht genannt, bezeichnet das Bauwerk für die Übergabe von der öffentlichen Kanalisation zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.

Wir erstellen für jedes Grundstück im Rahmen des Grundstücksanschlusses einen Übergabeschacht. Damit die Entwässerung in die öffentliche Kanalisation einwandfrei funktioniert, legen wir die technische Ausführung und auch die Tiefenlage fest.

Sie benötigen einen neuen Übergabeschacht bzw. der vorhandene Schacht muss versetzt werden? Dieses müssen Sie bei uns mit dem Formular zum Antrag auf den Grundstücksanschluss an die Kanalisation beantragen.

Wir übernehmen für den Erstanschluss je Grundstück die Kosten, inklusive des Übergabeschachtes. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten für weitere gewünschte Anschlüsse oder gewünscht Änderungen an bestehenden Anschlüssen. 

Bitte beachten Sie in Ihren Planungen, dass der Übergabeschacht mindestens 1 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze und zu Bauwerken haben muss.

Grundsätzlich muss der Übergabeschacht jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut werden.

Kanalauskunft

Um die Entwässerung auf ihrem Grundstück planen zu können, benötigen Sie verschiedene Angaben zum dortigen öffentlichen Kanal. Diese Auskunft können Sie einfach per Formular bei uns beantragen. Dabei benötigen wir von Ihnen einen Lageplan oder Angaben über Lage, Straße und Hausnummer oder Flurnummer des Grundstückes.

Sie bekommen von uns folgende Angaben:

  • ob es überhaupt einen Kanal dort gibt (Neubaugebiete)
  • Lage des Kanalsystems
  • Art des Kanalsystems (Mischsystem oder Trennsystem für Schmutz- und Niederschlagswasser
  • ob bereits ein Übergabeschacht vorhanden ist (wenn ja, müssen die genauen Lagedaten noch vor Ort vom Planenden aufgenommen werden)
  • der Hinweis, ob Sie in einem Wasserschutzgebiet liegen und damit besondere Auflagen beachten müssen

Überprüfen Sie die Lagedaten immer auch vor Ort.

Anschluss beantragen

Vor der Planung sollten Sie eine Kanalauskunft bei uns beantragen. Mit den Informationen zum öffentlichen Kanal vor Ort, können Sie entsprechend ihre private Entwässerungsanlage planen.

Bei Neubau reichen Sie den Entwässerungsplan mit zugehörigem Entwässerungsantrag bei uns ein. Dies dient für uns auch gleichzeitig als Antrag auf einen Grundstücksanschluss. Sofern der Übergabeschacht auf dem Grundstück bereits vorhanden ist und Sie ihn unverändert nutzen, ist kein weiterer Antrag dafür nötig. Unsere Genehmigung ihres Entwässerungsplanes ist gleichzeitig die Erlaubnis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation.

Sollten Sie einen neuen Übergabeschacht oder Änderungen am bestehenden Kanalanschluss benötigen, müssen Sie dies bei uns mit dem Formular Antrag auf einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Kanalisation beantragen.

Kosten des Grundstücksanschlusses

Die Kosten der Ersterstellung für den Grundstücksanschluss (vom Hauptkanal in der Straße bis inklusive dem Übergabeschacht auf dem Privatgrundstück) tragen die Kommunalbetriebe. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Kanalanschlusses auf seinem Privatgrundstück nach dem von den Kommunalbetrieben erstellten Übergabeschacht. Das gilt jeweils für einen Grundstücksanschluss.

Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten für weitere gewünschte Anschlüsse oder gewünschte Änderungen an bestehenden Anschlüssen. Dabei übernimmt er dafür die die gesamten Herstellungskosten ab Hauptkanal.

Zudem fallen für die öffentliche Entwässerungsanlage einmalig Kanalbeiträge für jedes Grundstück an.

Die Übersicht der aktuellen Gebühren und Beiträge finden sie hier.

Rechtliche Grundlagen Kanalanschluss

Das Recht aber auch den Zwang auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist in der Entwässerungssatzung (EWS) festgelegt.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, wenn auf seinem Grundstück Abwasser anfällt (Anschlusszwang). Außerdem ist er verpflichtet, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die zentrale Abwasseranlage einzuleiten, soweit dies zulässig ist (Benutzungszwang).
Gleichzeitig besteht auch das Recht für jeden Grundstückseigentümer auf Anschluss und Benutzung der zentralen Abwasseranlage (Anschluss- und Benutzungsrecht), wenn die Grundstücke an die Anlage angeschlossen sind und das Abwasser keiner gesonderten Behandlung bedarf.

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) sind die Höhe der Anschlussbeiträge sowie die Abwassergebühren, Verbrauchsgebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser sowie die Kosten für die Einleitung von Bauwasser festgelegt.

Bild vergrößern: Entwässerungsanlage Grundstück, schematische Darstellung K-3D Graphic © INKB
Die Grafik zeigt die private Entwässerungsanlage mit Anschluss an den öffentlichen Kanal im Trennsystem.