Bauwasserhaltung
Die Ableitung des in Baugruben anstehenden Grundwassers verursacht einen finanziellen und technischen Aufwand. Durch eine vorausschauende Planung können wirtschaftliche und ökologische Lösungen gefunden werden. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend.
Was ist Bauwasser?
Bauwasser ist in Baugruben anstehendes Grundwasser, welches abgeleitet werden muss. Die Bauwasserhaltung bedeutet somit einen Eingriff in die Grundwasservorräte und somit in unsere Trinkwasserversorgung.
Möglichkeiten der Bauwasserableitung
Versickerung
Das entnommene Grundwasser wird über eine Sickeranlage (z. B. Geländemulde oder Sickerschacht) direkt wieder ins Grundwasser eingeleitet. Die Versickerung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht der Ableitung in ein Oberflächengewässer vorzuziehen.
Ableitung in ein Oberflächengewässer
Die kostengünstigste Lösung kann die Ableitung des Bauwassers in das nächstgelegene Gewässer darstellen, sofern ein aufnahmefähiger Vorfluter zur Verfügung steht.
Wasserdichte Baugrubenumschließung
Bestehend aus einer Spundwand, die schlagend oder vibrierend eingerammt oder hydraulisch eingepresst wird. Die Spundwände sind bis zu den grundwasserstauenden Schichten einzubringen.
Höhenfestsetzung des Gebäudes
Gestiegene Ansprüche an moderne und barrierefreie Bauwerke sowie hohe Grundstückspreise zwingen heutzutage zur optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche. Prüfen Sie die Möglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes das Bauwerk höher anzuordnen. Eine Anhebung des Gebäudes um 2 bis 3 Stufen kann bereits den Keller aus kritischen Grundwasserbereichen befreien.
Bauzeitliche Variante
Grundwasserstände unterliegen naturbedingten Schwankungen. In der Regel ist ab dem Spätsommer bis Winteranfang mit einem niedrigen Grundwasserniveau zu rechnen. Die Schwankungen zwischen dem niederschlagsreichen Frühjahr und einem trockenen Herbst können oftmals bis zu rund 1 Meter betragen. Weitere Informationen zu den Grundwasserständen finden Sie unter dem Navigationspunkt Grundwasserportal.
Bauen ohne Keller
Eventuell kann es auch langfristig gesehen wirtschaftlicher sein, das Gebäude ohne Keller auszustatten.
Ableitung in die öffentliche Kanalisation
Das geförderte Grundwasser kann im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Ableitung des Bauwassers in die Kanalisation - Vorgaben und Kosten
Wenn keine Alternativen gefunden werden, kann das geförderte Grundwasser im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Hierzu sind vorab mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben die hydraulischen Randbedingungen und ggf. die Einleitungsstelle abzuklären. Zur Vorklärung darf das Bauwasser nur über ein eigens eingerichtetes Absetzbecken der Kanalisation zugeleitet werden. Die eingeleiteten Wassermengen sind über entsprechende Zählereinrichtungen (Wasserzähler, Umrechnung der Pumpleistung oder Einsatz eines Messwehres) zu dokumentieren.
Für die Ableitung des Grundwassers aus Bauwasserhaltungen in die öffentliche Kanalisation wird entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aktuell ein Gebührensatz von 0,74 Euro/m³ erhoben.
Grundwasserentnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung und sind daher beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt vorher zu beantragen. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Grundwasserabsenkung finden Sie auf den Internetseiten des Umweltamtes.
Kanalnetze haben die Funktion, anfallendes Schmutz- und Regenwasser zur Kläranlage bzw. zum Gewässer abzuleiten. Jede Vermischung des Abwassers mit anderen Stoffen sowie mit sauberem Wasser (Grundwasser) ist im Sinne des Gewässerschutzes zu vermeiden. Zudem ist es ein beträchtlicher Kostenfaktor. Fremdwasser, also hier das Bauwasser, nimmt nicht nur einen Teil der Abflusskapazitäten der Kanäle in Anspruch, sondern erhöht auch den Energieverbrauch der Pumpwerke. Wesentlicher Kostenfaktor ist aber die verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage.
Berücksichtigung des Grundwassers auf den Baukörper
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Planung eines Gebäudes ist die Ermittlung der Auswirkung des Grundwassers auf den Baukörper (Beanspruchung durch das Grund- bzw. Schichtwasser). Sie kann durch Baugrunduntersuchungen und durch die Einholung der Grundwasserstände erfolgen. Bereits im Vorfeld der Planungen empfiehlt es sich auf den Grundwasserseiten einen Überblick über die Grundwasserverhältnisse im Stadtgebiet von Ingolstadt zu verschaffen. Gerne geben wir dazu Auskunft.