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Brennwerttechnik

Kondensate aus Brennwerttechnik können in Ausnahmefällen in die Kanalisation eingeleitet werden. Nachfolgend finden Sie dazu Informationen.

Antrag zur Einleitungsgenehmigung

Die Einleitung von Säuren in die öffentliche Abwasseranlage ist unzulässig (§ 15 Abs. 11 Entwässerungssatzung der Stadt Ingolstadt). Unter Beachtung bestimmter Bedingungen kann einer Einleitung von Kondensaten aus Brennwertsystemen, aufgrund Ihrer geringen pH-Werte, jedoch zugestimmt werden. Hierfür ist eine Antragsstellung bei uns notwendig.

Bedingungen für die Ausnahmegenehmigung

"Der Einleitung von unbehandelten Kondensaten aus Erdgas- und Flüssiggas-Brennwertkesseln und Heizöl/EL Schwefelarm in den öffentlichen Kanal kann immer dann zugestimmt werden, wenn der Abfluss einer entsprechend großen Menge häuslichen Abwassers über denselben Übergabepunkt zur öffentlichen Kanalisation gewährleistet ist." (Merkblatt A 251 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV-DVWK) vom August 2003)

Richtwert: Im jährlichen Mittel mindestens das 25-fache Volumen der zu erwartenden Kondensatmenge.

Bei Kesselbelastungen > 200 kW ist das Kondensat aus Vorsorgegründen zu neutralisieren.
Von Anlagen mit Kesselbelastungen geht erfahrungsgemäß kein Risiko für die öffentlichen Abwasseranlagen aus. Bei Anlagen dieser Größenordnung wird ohne besondere Prüfung von einer ausreichenden Vermischung ausgegangen.

 

Die Brennwerttechnik leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Mit dem Brennwertsystem wird der Verbrauch an Primärenergie wesentlich reduziert (Verringerung des Kohlendioxidausstoßes). Zudem hat diese Technik eine deutlich niedrigere Schadstoffemission an Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden als die herkömmliche Heizungstechnik.