Brennwerttechnik
Kondensate aus Brennwerttechnik können in Ausnahmefällen in die Kanalisation eingeleitet werden. Nachfolgend finden Sie dazu Informationen.
Antrag zur Einleitungsgenehmigung
Die Einleitung von Säuren in die öffentliche Abwasseranlage ist unzulässig (§ 15 Abs. 11 Entwässerungssatzung der Stadt Ingolstadt). Unter Beachtung bestimmter Bedingungen kann einer Einleitung von Kondensaten aus Brennwertsystemen, aufgrund Ihrer geringen pH-Werte, jedoch zugestimmt werden. Hierfür ist eine Antragsstellung bei uns notwendig.
Bedingungen für die Ausnahmegenehmigung
Richtwert: Im jährlichen Mittel mindestens das 25-fache Volumen der zu erwartenden Kondensatmenge.
Bei Kesselbelastungen > 200 kW ist das Kondensat aus Vorsorgegründen zu neutralisieren.
Von Anlagen mit Kesselbelastungen geht erfahrungsgemäß kein Risiko für die öffentlichen Abwasseranlagen aus. Bei Anlagen dieser Größenordnung wird ohne besondere Prüfung von einer ausreichenden Vermischung ausgegangen.
Die Brennwerttechnik leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Mit dem Brennwertsystem wird der Verbrauch an Primärenergie wesentlich reduziert (Verringerung des Kohlendioxidausstoßes). Zudem hat diese Technik eine deutlich niedrigere Schadstoffemission an Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden als die herkömmliche Heizungstechnik.