Versickerung
Die Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers ist neben der Ableitung von Schmutzwasser Teil der privaten Grundstücksentwässerung. In Ingolstadt ist das Regenwasser vorrangig zu versickern. Informationen zu den Voraussetzungen, zur Gebühreneinsparung und technische Hinweise finden Sie nachfolgend.
Gebühreneinsparung und Zuschüsse
Mit der Versickerung von Niederschlagswasser und der Entsiegelung von Grundstücksflächen können Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr erreicht werden. Diese Flächen werden, sofern sie in keiner Weise an die Kanalisation angeschlossen sind, für die Gebührenberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Sie entsiegeln eine Fläche auf ihrem Grundstück, welche an den Schmutzwasserkanal angeschlossen ist? Ab 01. Januar 2024 fördern wir diese Maßnahmen mit einem einmaligen Zuschuss.
Zudem wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung geleistet. In Ingolstadt hat seit 1998 die Versickerung Vorrang vor der Ableitung von Regenwasser über die Kanalisation zur Kläranlage.
Voraussetzungen für die Versickerung von Regenwasser
Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück richtet sich nach den technischen und hydrogeologischen Gegebenheiten sowie den rechtlichen Vorgaben.
- Versickerungsfähigkeit des Untergrundes: Durchlässigkeit, Mächtigkeit bzw. Abstand zum Grundwasserleiter sowie physikalische, chemische und biologische Leistungsfähigkeit des Sickerraumes
- Lage des Grundstückes im Trinkwasserschutzgebiet (Beachtung der Schutzgebietsverordnung)
- Grundstück mit Altlasten bzw. Altlastenverdachtsfälle
Weitere Informationen zu den hydrogeologischen Gegebenheiten finden Sie in unserem Grundwasserportal. Gerne geben wir weiterführende Auskünfte.
Des Weiteren können Bauherren einen eigenen ersten Versickerungsversuch durchführen. Eine Anleitung dazu finden Sie im Praxisratgeber für Grundstückseigentümer beim Bayerischen Landesamt für Umwelt. Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich, die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse durch eine Baugrunderkundung oder einen privaten Sachverständigen zu prüfen.
Auch in Gewerbe- und Sondergebieten soll das Regenwasser möglichst versickert werden, soweit es unbelastet ist und die Versickerung schadlos möglich ist. In diesen Fällen sind eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine fachliche Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich. Diese ist ebenfalls gesondert beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt zu beantragen.
Rechtliche Hinweise zur Beachtung
In der Regel kann Niederschlagswasser genehmigungsfrei und eigenverantwortlich unter folgenden Voraussetzungen versickert werden:
- Versickerung außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. Altlastenverdachtsflächen
- das Regenwasser ist unverschmutzt
- die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Bayern (NWFreiV) werden erfüllt
- die zugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) und der (TRENOG) werden eingehalten
- wenn es versickert wird und es zudem unverschmutzt ist
Die Überprüfung der oben genannten Voraussetzung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherren bzw. seines Planers.
Können nach Überprüfung die Voraussetzungen für die Anwendung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Bayern (NWFreiV) nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Ingolstadt, Umweltamt (Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft) einzuholen.
Die gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser stellt in der Regel eine Gewässerbenutzung dar.
Technische Möglichkeiten und Hinweise
Technische Umsetzung
Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung zur Verfügung:
- Flächenversickerung
- Muldenversickerung
- Rohr-Rigolenversickerung
- Rigolenversickerung mit Versickerungselementen
- Schachtversickerung
Die verschiedenen Methoden zur Versickerung des Regenwassers lassen sich beliebig kombinieren und können so optimal den Bedingungen vor Ort angepasst werden.
Technische Hinweise zur Beachtung
- Vorgaben für Sammelflächen: Erlaubnisfrei darf Niederschlagswasser versickert werden, wenn es von privaten Hof- und Verkehrsflächen stammt und von Dachflächen, die weniger als 50 m² kupfer-, zink- oder bleigedeckt sind.
- Vorgaben zur flächenhaften Versickerung: Ohne Erlaubnis darf das Niederschlagswasser nur flächenhaft versickert werden, über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht mit einer Mächtigkeit von mind. 20 cm. Ist eine weitflächige Versickerung nicht möglich, so kann das Regenwasser nach Vorreinigung auch über andere Versickerungsanlagen versickert werden (soweit der Untergrund versickerungsfähig ist).
- Vorgaben für den Bau und die Bemessung der Versickerungsanlage: Hier ist das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ maßgebend. Bemessungswasserstände sind über unser Kartenportal in der Karte für einen mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) zu entnehmen.
- Wartung und Betrieb: Für die plankonforme Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Sickeranlagen sind der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer verantwortlich. Dabei ist die Anlage mindestens 2 x jährlich zu kontrollieren. Hierbei sind größere Stoffanreicherungen, z. B. im Herbst bei Laubfall, zu entfernen.
- angeschlossene Flächen, von denen das Wasser versickert wird: Änderungen der angeschlossenen befestigten Flächen sind uns zeitnah zu melden. Wir werden entsprechend die Niederschlagswassergebühr anpassen. Sie sparen gegebenenfalls Gebühren.
- Risiken der Versickerung tragen der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr und sein Planer.
Folgen der Versiegelung - Hintergrundwissen
Durch die fortschreitende Bevölkerungsdichte und Siedlungstätigkeit wird das Gleichgewicht der natürlichen Wasserkreisläufe empfindlich gestört. Die weitgehende Oberflächenversiegelung hindert das Regenwasser an der natürlichen Versickerung in den Untergrund. Hier würde es bei ungestörten Verhältnissen das Grundwasser anreichern und den Fließgewässern verzögert zuströmen.
Weitere Folgen einer ungebremsten Flächenversiegelung sind:
- Es steigt besonders im Hinblick auf Starkregenereignisse die Gefahr von Überschwemmungen durch den schnellen Abfluss aus den Siedlungsgebieten.
- Die hydraulische Belastung von Kanalisation und Kläranlagen steigt. Diese müssen immer größer dimensioniert werden.
- Das bei Überlastung aus dem Kanalnetz "entlastete" Regenwasser wird schlecht gereinigt in Bäche und Flüsse abgegeben.