Gebührenübersicht
Nachfolgend finden Sie die Gebühren für die Ver- und Entsorgung von uns in der Übersicht.
Wasserversorgung
Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.
Verbrauchsgebühr Wasser
ab 01.10.2022 |
1,39 €/m³ netto |
1,49 €/m³ brutto |
Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7 Prozent an.
Wasserzähler |
Grundgebühr |
Qn: 2,5 m³/h |
58,34 € netto 62,42 € brutto |
Qn: 6 m³/h |
87,60 € netto 93,73 € brutto |
Qn: 10 m³/h |
105,02 € netto 112,37 € brutto |
Qn: 15 m³/h Q3: 24 m³/h |
116,70 € netto 124,87 € brutto |
Qn: 40 m³/h |
291,91 € netto 312,34 € brutto |
Qn: 60 m³/h |
583,47 € netto 624,31 € brutto |
Qn: 150 m³/h |
1.896,27 € netto 2.029,01 € brutto |
Qn > 150 m³/h |
3.354,95 € netto 3.589,80 € brutto |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge.
Entwässerung
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr ab 01.10.2022 |
1,69 € je m³ Wasserverbrauch netto (die USt. fällt nicht an) |
Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr ab 01.10.2022 |
0,67 € je m² entwässerte Fläche |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.
Abfallentsorgung
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.
Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.
Gebührensätze für das engere Stadtgebiet
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen) | je Monat | je Jahr |
---|---|---|
60 Liter |
13,71 € |
164,52 € |
60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke" |
11,22 € |
134,64 € |
90 Liter |
19,14 € |
229,68 € |
120 Liter |
24,56 € |
294,72 € |
240 Liter |
46,26 € |
555,12 € |
1.100 Liter |
204,63 € |
2.455,56 € |
Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter) | je Monat | je Jahr |
---|---|---|
60 Liter | 10,85 € | 130,20 € |
60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke" |
8,36 € | 100,32 € |
90 Liter | 16,28 € | 195,36 € |
120 Liter | 21,70 € | 260,40 € |
240 Liter | 43,40 € | 520,80 € |
1.100 Liter | 204,63 € | 2.455,56 € |
Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfallwirtschaft, Gebühren
Straßenreinigung
Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Reinigungsklasse (RK) |
Gebühr je Jahr |
Art |
Reinigungshäufigkeit |
I |
3,30 €/ |
Verkehrsstraßen |
1 x /Woche |
II |
6,60 €/ Meter |
Hauptverkehrsstraßen |
2 x /Woche |
II G (mit Gehweg) |
11,90 €/ Meter |
Innenstadt |
2 x /Woche |
IV G (mit Gehweg) |
23,80 €/ Meter |
Innenstadt |
4 x /Woche |
VI G (mit Gehweg) |
35,70 €/ Meter |
Innenstadt |
6 x /Woche |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.