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Gebührenanpassungen zum 01. Oktober 2022

Zum 01. Oktober 2022 passen wir die Gebühren der Ver- und Entsorgung an die tatsächlichen Kosten an. Im nachfolgenden Text finden Sie dazu weitere Hintergrundinformationen. Wir arbeiten dabei kostendeckend und nicht gewinnorientiert.

Anpassung der Trinkwasserverbrauchsgebühr

Die Neukalkulation der Wassergebühren ergab eine notwendige Steigerung der Verbrauchs- und Grundgebühr um etwas mehr als 10 Prozent. Die jetzigen Gebühren decken nicht mehr unsere tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung. Um die Trinkwasserversorgung zu sichern, ist ein neuer Brunnen für Ingolstadt notwendig. Ein bestehender Brunnen muss saniert werden. Zudem steigen tariflich die Personalkosten.

Die letzte Anpassung der Trinkwassergebühren wurde zum 01.10.2018 durchgeführt.

Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.

Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.

Verbrauchsgebühr Wasser          

Gebühr bis 30.09.2022
neue Gebühr ab 01.10.2022
1,26 €/m³ netto 1,39 €/m³ netto

1,35 €/m³ brutto 
(inkl. 7 % USt.)   

1,49 €/m³ brutto
(inkl. 7 % USt.)

 

               

Grundgebühr Wasser pro Jahr

Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7 Prozent an.

Wasserzähler
mit Nenndurchfluss (Qn)
mit Dauerdurchfluss (Q3)
(jeweils bis einschließlich)

Grundgebühr
je Jahr
bis 30.09.2022

neue Grundgebühr
je Jahr
ab 01.10.2022

Qn: 2,5 m³/h
Q3: 4 m³/h

52,88 € netto
56,58 € brutto

58,34 € netto
62,42 € brutto

Qn: 6 m³/h
Q3:10 m³h

79,40 € netto
84,96 brutto
87,60 € netto
93,73 € brutto

Qn: 10 m³/h
Q3: 16 m³/h

95,19 € netto
101,85 brutto
105,02 € netto
112,37 € brutto

Qn: 15 m³/h
Q3: 24 m³/h
105,77 € netto
113,17 € brutto
116,70 € netto
124,87 € brutto

Qn: 40 m³/h
Q3: 64 m³/h

264,58 € netto
283,10 brutto
291,91 € netto
312,34 € brutto

Qn: 60 m³/h
Q3: 100 m³/h

528,84 € netto
565,86 € brutto
583,47 € netto
624,31 € brutto

Qn: 150 m³/h
Q3: 250 m³/h

1.718,73 € netto
1.839,04 brutto
1.896,27 € netto
2.029,01 € brutto

Qn > 150 m³/h
Q3 > 250 m³

3.040,83 € netto
3.253,69 € brutto
3.354,95 € netto
3.589,80 € brutto

 
               

Allgemeine Informationen  zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge

Neukalkulation der Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr muss um 5,6 Prozent, also um 9 Cent erhöht werden. Hier müssen wir gestiegene Zinsen und Abschreibungen sowie tariflich steigende Personalkosten abdecken.  

Die letzte Anpassung erfolgte hier 2018 mit einer Senkung um 8 Cent.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Gebühr bis 30.09.2022

neue Gebühr ab 01.10.2022

1,60 € je m³  Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

1,69 € je m³ Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

 

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.

Anpassung der Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr steigt um knapp 10 Prozent, also 6 Cent. Hier müssen wir steigende Zinsen und Abschreibungen sowie tariflich steigende Personalkosten abdecken.

Die letzte Anpassung der Niederschlagswassergebühren wurde zum 01.10.2018 mit einer Steigerung um 2 Cent durchgeführt. Seit 1998 gibt es die gesplittete Abwassergebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswasser.

Niederschlagswassergebühr

Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an. 

 Gebühr bis 30.09.2022

neue Gebühr ab 01.10.2022

0,61 € je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

0,67 € je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

 

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.

Anpassung der Abfallgebühren

Die Abfallgebühr kann gleichbleiben. Die gestiegenen Kosten können wir mit höheren Gebühreneinnahmen von bisher nicht erfassten Tonnen sowie Erlösen bei der Entsorgung der Abfälle ausgleichen.

Bisher nicht erfasste Tonnen, konnten von uns nicht abgerechnet werden. Mit der Tonneninventur und der Verchippung der Abfalltonnen haben wir diese nun in unser Abrechnungssystem aufgelistet. Damit können wir die Gebühren für alle gerechter abrechnen.

Die letzte Anpassung der Abfallgebühren fand 2015 mit einer Senkung statt.

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Restmüll Tonnengröße
(Volumen)


je Monat

 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

11,22 €

134,64 €

90 Liter

19,14 €

229,68 €

120 Liter

24,56 €

294,72 €

240 Liter

46,26 €

555,12 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €


Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße
(Volumen in Liter)

je Monat

je Jahr

60 Liter

10,85 €

130,20 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

8,36 €

100,32 €

90 Liter

16,28 €

195,36 €

120 Liter

21,70 €

260,40 €

240 Liter

43,40 €

520,80 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfall, Gebühren.

Anpassung der Straßenreinigungsgebühr

Die Straßenreinigungsgebühr muss um 19 Prozent steigen, um vor allem die tariflich steigenden Personalkosten abzudecken. Da die Straßenreinigung sehr personalintensiv ist, haben die steigenden Personalkosten hier größere Auswirkungen. Des Weiteren schaffen wir in den nächsten Jahren neue Kehrmaschinen an und erneuern den über 20 Jahre alten Containerstandort für unsere Innenstadtreinigung.

Die Reinigungsgebühren wurden das letzte Mal 2015 geändert. Die Kehrklassen III G, IV G, VI G wurden mit Einführung der Vollreinigung der Innenstadt 2012 erstmals kalkuliert.

Straßenreinigungsgebühren

Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an. 

Reinigungs-
klasse (RK)

Gebühr je Jahr

Art

Reinigungs-
häufigkeit

I

bis 30.09.22: 2,78 €/Meter
ab 01.10.2022: 3,30 €/Meter

Verkehrs-
straßen

1 x /Woche

II

bis 30.09.22: 5,56 €/Meter
ab 01.10.2022: 6,60 €/Meter

Hauptverkehrs-
straßen

2 x /Woche

II G
(mit Gehweg)

bis 30.09.22: 10,02 €/Meter
ab 01.10.22: 11,90 €/Meter

Innenstadt

2 x /Woche

IV G
(mit Gehweg)

 bis 30.09.22: 20,04 €/Meter
ab 01.10.22: 23,80 €/Meter

Innenstadt

4 x /Woche

VI G
(mit Gehweg)

bis 30.09.22: 30,06 €/Meter
ab 01.10.22: 35,70 €/Meter

Innenstadt

6 x /Woche

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.

Notwendige Gebührenanpassung

Die Aufgaben der Ver- und Entsorgung sind rein gebühren- und beitragsfinanziert. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den entstehenden Kosten u.a. für die Anlagen, den Fuhrpark, den betrieblichen Aufwand und den Personalaufwand.
Einen wesentlichen Anteil bei der Kostenkalkulation haben die Investitionen in die Anlagen, wie das Wasserversorgungsnetz, das Kanalnetz oder die Müllfahrzeuge und deren Instandhaltung sowie die Personalkosten.

In regelmäßigen Abständen prüfen die Kommunalbetriebe nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ihre Gebührenkalkulation. Hier werden die Gebühren den tatsächlich entstehenden Kosten für die Ver- und Entsorgung über den kalkulierten Zeitraum von 4 Jahren gegenübergestellt und gegebenenfalls angepasst.

Beispielberechnung für ein 4-Personen-Musterhaushalt: Mehrkosten von 4,20 €/Monat

Um den Kostenrahmen der Gebührenänderung zu veranschaulichen, finden Sie nachfolgend die Berechnung für einen 4-Personen-Musterhaushalt mit durchschnittlichem Verbrauch. Die Gebühren für die Straßenreinigung wurde hier jedoch nicht berücksichtigt, da diese je nach Grundstück stark variieren.

Insgesamt kommen für unsere Dienstleistungen, ausgenommen der Straßenreinigung, ab 01. Oktober 2022 im Monat 4,20 Euro Mehrkosten, das sind 50 € im Jahr auf die Musterfamilie zu.

Die Musterfamilie ist wie folgt definiert:

  • 4 Personen
  • 40 m³ Trink-/Schmutzwasser je Person entspricht 160 m³/a
  • 15 l Müllvolumen je Person entspricht einer 60 l-Restmülltonne
  • 130 m² an den Kanal angeschlossene Fläche zur Ableitung des Niederschlagswassers

Beispielberechnung der anfallenden Gebühren im Vergleich alte und neue Gebühren für die Musterfamilie



Trinkwasser
(inkl. USt.)

Schmutzwasser
(netto gleich brutto)

Niederschlagswasser
(netto gleich brutto)
Abfall
(netto gleich brutto)

Berechnungsgrundlage

40 m³ je Person
entspricht 160m³/Jahr
Zähler Qn 2,5 m³/h

40 m³ je Person
entspricht 160m³/Jahr
(analog Trinkwasser)

 130 m² versiegelte Fläche


60 Liter Restmülltonne
(15 l/Person)

Gebühren

bis 30.09.22: 1,26 €/m³
Grundgebühr: 56,58 €/Jahr

ab 01.10.2022: 1,39 €/m³
Grundgebühr: 62,42 €/Jahr

bis 30.09.22: 1,60 €/m³

ab 01.10.2022: 1,69 €/m³

bis 30.09.22: 0,61 €/m²

ab 01.10.2022: 0,67€/m²

bleiben gleich:
130,20 €/a

Kostenaufwand

bis 30.09.22: 215,71 €/Jahr
Grundgebühr: 56,58 €/Jahr

ab 01.10.22: 237,97 €/Jahr
Grundgebühr: 62,42 €/Jahr

bis 30.09.22: 256 €/Jahr

ab 01.10.22: 270,40 €/Jahr

bis 30.09.22: 79,30 €/Jahr

ab 01.10.22: 87,10 €/Jahr

bleibt gleich:
130,20 €/Jahr

Kostendifferenz

 28,10 €/Jahr

14,40 €/Jahr

7,80 €/Jahr

0 da keine Gebührenänderung
Mehrkosten gesamt für Musterfamilie: 50 €/Jahr bzw. 4,20 im Monat
               

neue Abschlagszahlungen

Mit der Gebührenänderung werden ebenfalls ab November 2022 die Abschlagszahlungen angepasst. Die für das kommende Verbrauchsjahr 2022/2023 neu berechnete Abschlagszahlungen finden Sie in ihrer aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung für 2021/2022, die Ihnen im Oktober 2022 zugestellt wurde. 

Grundstückseigentümer finden ihre Abschlagszahlungen auch jederzeit in unserem INKB-Onlineportal und können sie dort auch gegebenenfalls anpassen.

Was müssen Sie veranlassen?

Für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändern wir den Betrag automatisch. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Wenn Sie die Abschlagszahlungen selber überweisen, passen Sie diese bitte zur nächsten Zahlung an den im Bescheid genannten Betrag an.

Unsere Kontonummer ist wie folgt:

IBAN INKB: DE16 7215 0000 0000 0103 30
SWIFT-BIC INKB: BYLADM1ING
Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt

Ansprechpartner

(Innenstadt)
Mauthstraße 4
D - 85049 Ingolstadt
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Telefon: 0841/ 305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
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