Inhalt

Anliegerpflichten

Ein sauberes Ingolstadt kann nur unter Mithilfe der Bürger erreicht werden. Vorschriften und Verpflichtungen der Stadtreinigung gelten für die Kommune und auch ihre Bürger. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Aufgaben und Pflichten der Anlieger.

Wer muss reinigen?

Die Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege sauber zu halten und, sofern ihre Straße nicht in der Reinigungsanstalt ist, auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Im Vollanschlussgebiet der Altstadt übernehmen wir die Anliegerpflichten.

Öffentliche Straßen sind durch die direkt anliegenden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten (Vorderlieger) auf eigene Kosten zu reinigen. Reinigungspflichtig sind auch diejenigen, deren Grundstück mittelbar über ein anderes Grundstück erschlossen wird (Hinterlieger). Vorder- und Hinterlieger tragen gemeinsam die Reinigungspflicht.

Zur besseren Übersicht finden Sie nachfolgend eine Einteilung der Straßen, Rad- und Gehwege nach Zuständigkeiten.

Art

Reinigungsklasse

Wer?

Reinigungshäufigkeit

Verkehrsstraßen

I

INKB

1 x/Woche

Hauptverkehrsstraßen

II

INKB

2 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

II G

INKB

2 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

IV G

INKB

4 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

VI G

INKB

6 x/Woche

       
Radwege  

INKB

regelmäßig

Kombinierte Rad- und Gehwege: Radwegebereich  

INKB

regelmäßig

Kombinierte Rad- und Fußwege: Fußwegbereich   Anlieger

nach Bedarf

       
Gehwege (bis auf Teile der Innenstadt)   Anlieger

nach Bedarf

Was muss gereinigt werden?

Der Anlieger muss außer im Vollanschlussgebiet Altstadt, die sogenannte Reinigungsfläche sauber halten. Dies sind grundsätzlich alle an das Grundstück angrenzenden Gehwege sowie bei kombinierten Rad- und Gehwegen einen Streifen für den Fußgängerverkehr. Wenn die Straße nicht in der Straßenreinigungsanstalt angeschlossen ist und so nicht von der kommunalen Straßenreinigung gereinigt wird, muss der Anlieger ebenfalls die Fahrbahn bis zur Straßenmitte reinhalten.

Wie und wie oft muss gereinigt werden?

Die Reinigungsfläche ist nach Bedarf regelmäßig, aber mindestens einmal im Monat zu kehren und der Kehricht sowie eventueller Unrat zu beseitigen. Auch das Laub ist zu entfernen.
Des Weiteren ist die Fläche von Gras und Unrat zu befreien und Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.