Innenstadtreinigung - FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Innenstadtreinigung. Gerne beantworten wir auch Ihre Frage persönlich.
Warum wird meine Straße so häufig gereinigt?
Die Anzahl der Reinigungen je Woche richtet sich nach dem Reinigungsbedürfnis bzw. dem Verschmutzungsgrad der jeweiligen Straße. Dieser wurde anhand einer objektiven Sauberkeitsanalyse in Zusammenarbeit mit einer autorisierten Beraterfirma festgelegt. Entsprechend dieser Qualitätsanalyse und den Erfahrungswerten der Anlieger, welche durch den Bezirksausschuss gesammelt wurde, sowie den Erfahrungswerten der Reinigungsmitarbeiter wurden die Straßen entsprechend den Reinigungshäufigkeiten in Reinigungsklassen zugeordnet. Die einzelnen Straßen mit der jeweilig zugeordneten Reinigungsklasse sind im Straßenverzeichnis zur Reinigungssatzung hinterlegt.
Muss ich meinen Gehweg noch sauber machen?
Der Gehweg wird von uns in den Straßen der Innenstadt, welche in der „Reinigungsanstalt“ gelistet sind, gereinigt. Diese Straßen sind im Straßenverzeichnis zur Reinigungssatzung hinterlegt. Der Anlieger ist hier von seiner Reinigungspflicht entlastet und muss den Gehweg nicht mehr selber reinigen.
Warum zahle ich für ein Grundstück unterschiedliche Gebühren?
Ein Grundstück oder ein Objekt kann an mehrere Straßen angrenzen, welche in unterschiedlichen Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Gebühren zugeteilt sind. Für diese Grundstücke werden jeweils die Frontmeter der jeweiligen Reinigungsklasse mit entsprechender Gebühr einzeln aufgelistet und danach summiert.
Warum sind es jetzt andere Frontmeter, die ich bezahlen muss?
Die Frontmeter, also die Meter an der das Grundstück an eine Straße grenzt, wurden anhand des offiziellen digitalen amtlichen Datenbestandes aktualisiert. Es kann aufgrund der alten offiziellen Datenbestände vorkommen, dass unterschiedliche Frontmeter auf alten und neuen Bescheiden aufgelistet sind.
Bei Grundstücken, welche bisher noch nicht von der kommunalen Straßenreinigung bedient wurden, entstammen die Frontmeter ebenfalls den offiziellen Amtlichen Datenbestand.
Ich reinige meinen Gehweg selber. Warum muss ich trotzdem zahlen?
In der Straßenreinigung besteht, ähnlich wie in der Abfallentsorgung, Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, dass die Anlieger bestimmte Pflichten aber auch Rechte haben. Sofern die Straße von der kommunalen Straßenreinigung bedient wird, d.h. in die „Straßenreinigungsanstalt“ aufgenommen ist, sind die Anlieger verpflichtet diese zu nutzen. Zugleich besteht jedoch auch das Anrecht auf gesäuberte Straßen und in der Altstadt bzw. in den Reinigungsklassen IIG, IVG und VIG auch auf gesäuberte Gehwege
Was ist im Winter?
Nicht eingeschlossen von der Reinigung ist der Winterdienst. Die Sicherung der Gehwege im Winter obliegt weiterhin dem Grundstückseigentümer.
Die monatlichen Abschläge der Reinigungsgebühren laufen über 12 Monate.