Inhalt

Kommunale Straßenreinigung

Im Auftrag der Stadt führen wir die Straßenreinigung in Ingolstadt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften durch. Im Folgenden finden Sie Informationen zu Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rechtsvorschriften der kommunalen Straßenreinigung.

Pflichten der kommunalen Straßenreinigung

Die hoheitlichen Aufgaben und Verpflichtungen der kommunalen Straßenreinigung sind über die sogenannte Straßenreinigungsanstalt organisiert. Die Straßenreinigungsanstalt hat die Aufgabe, die Fahrbahnen im Anschlussgebiet zu reinigen. Das Anschlussgebiet ist im Straßenverzeichnis festgelegt. Dabei sind die öffentlichen Straßen je nach Verkehrslage und Verschmutzungsgrad in Reinigungsklassen eingeteilt. Die Altstadt wurde als Vollanschlussgebiet ab Januar 2013 neu in die Straßenreinigungsanstalt aufgenommen.
Die Reinigung umfasst regelmäßiges Kehren sowie die Entfernung von Wildkrautbewuchs und Laub.

Aufgaben der kommunalen Straßenreinigung

Tag für Tag und rund um die Uhr sind wir für ein sauberes Ingolstadt auch über die hoheitlichen Aufgaben und Verpflichtungen hinaus unterwegs. Wir reinigen Straßen, Plätze und Radwege – immer wieder eine neue Herausforderung, besonders zum Frühjahrsputz und im Herbst.

Wir sind mit Kehrmaschinen und Handtrupps im ganzen Stadtgebiet im Einsatz. In der Innenstadt entleeren unsere Handtrupps die Papierkörbe und sammeln Abfall auf und das bis zu 14 Stunden täglich. Darüber hinaus sind wir beauftragt mit der Reinigung der Bushaltestellen. Auch nach Stadtfesten wie Bürgerfest, Faschingsumzug oder Silvester rücken wir für unsere saubere Stadt aus.

Verantwortlichkeiten in der öffentlichen Straßenreinigung

Für eine saubere Stadt sind wir und Sie, als Ingolstädter, gemeinsam verantwortlich. Vorschriften und Verpflichtungen der Stadtreinigung gelten für die Kommune und auch ihre Bürger. In der folgenden Tabelle sind die Verantwortlichkeiten je nach Straßenart aufgelistet.

Art

Reinigungsklasse

Wer?

Reinigungshäufigkeit

Verkehrsstraßen

I

INKB

1 x/Woche

Hauptverkehrsstraßen

II

INKB

2 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

II G

INKB

2 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

IV G

INKB

4 x/Woche

Innenstadt mit Gehweg

VI G

INKB

6 x/Woche

       
Radwege   INKB

regelmäßig

Kombinierte Rad- und Gehwege: Radwegebereich   INKB

regelmäßig

Kombinierte Rad- und Fußwege: Fußwegbereich   Anlieger

nach Bedarf

       
Gehwege (bis auf Teile der Innenstadt)   Anlieger

nach Bedarf


Straßenreinigungsgebühr

Die Straßenreinigungsgebühren fallen für das Reinigen der Straßen an, die in der Reinigungsanstalt festgelegt sind (Auflistung im Straßenverzeichnis zur Reinigungssatzung). Die Anlieger dieser Straßen sind zum Anschluss und zur Benutzung der städtischen Reinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Straßenfrontmeter und der gelisteten Reinigungsklasse. Eine Übersicht finden Sie hier.

Satzungen und Vorschriften der Straßenreinigung

Die Rechte und Pflichten der Straßenreinigung sind in folgenden Rechtsvorschriften festgelegt:
• Bayerisches Straßen- und Wegerecht
• Straßenreinigungssatzung mit Straßenverzeichnis
• Straßenreinigungsgebührensatzung
• Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter