100 € für einen Gartenbrunnen - Förderprogramm der Betriebswassernutzung
Überall da, wo Betriebswasser eingesetzt werden kann, muss kein Trinkwasser fließen. Hier wird unser wertvoller Trinkwasserschatz in der Tiefe nicht verbraucht. Das ist uns so wichtig, dass wir den Einsatz von Betriebswasser in Ingolstadt mit Fördermitteln unterstützen. Wie genau, erfahren Sie nachfolgend.
Die Förderung in der Übersicht
Wir geben Ihnen für den Bau ihres Gartenbrunnens 100 €. Für den Bau einer Zisterne unterstützen wir Sie mit 100 € je Kubikmeter Behältervolumen. Das Förderprogramm finden Sie hier.
Wenn Sie das Wasser nicht nur zum Garten gießen verwenden, sondern z. B. auch für die Toilettenspülung, geben wir Ihnen einen Zuschuss für das eingesparte Trinkwasser. Die Abwassergebühr für das Betriebswasser schenken wir Ihnen. Die in dem Förderprogramm erwähnten 20 Prozent stellen wir derzeit nicht in Rechnung.
Bei der Nutzung von Regenwasser aus Zisternen sparen Sie sich die Trinkwassergebühr. Und die Abwassergebühr für das Betriebswasser schenken wir Ihnen auch hier.
Wenn Sie Betriebswasser im Unternehmen nutzen, erhalten Sie die gleichen Förderungen.
Sie entsiegeln eine Fläche auf ihrem Grundstück? Ab 01. Januar 2024 fördern wir diese Maßnahmen. Das Antragsformular und alles Weitere finden Sie hier.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie all unsere Betriebswasser-Fördermittel in Kürze aufgelistet.
Was fördern wir? |
Was bekommen Sie und was sparen Sie? |
Was müssen Sie tun? |
Gartenbrunnen |
einmalig 100 € für den Bau des Brunnens |
Antrag stellen bis spätestens ein Jahr nach dem Bau (Rechnungsdatum) |
Betriebswasser aus dem Gartenbrunnen für die Toilettenspülung/ Waschmaschine/ betriebliche Nutzung |
einmalig 5 €/m³ für das im Jahresdurchschnitt eingesparte Trinkwasser (bei privaten Anlagen pauschalierte Berechnung der eingesparten Wassermenge; Unternehmen und Wohnanlagen nach tatsächlicher Einsparung) keine Abwassergebühr für die Einleitung des Betriebswasser indirekt: Einsparung der Trink- und Abwassergebühr für das nicht benötigte Trinkwasser |
Antrag stellen bis spätestens ein Jahr nach dem Bau der Anlage (Rechnungsdatum) Nachweis über die Betriebssicherheit der Anlage einreichen |
Zisterne |
einmalig 100 €/m³ Behältervolumen für den Bau der Zisterne (maximal 1.000 €) |
Antrag stellen bis spätestens ein Jahr nach dem Bau (Rechnungsdatum) |
Regenwasser aus der Zisterne für die Toilettenspülung und/oder Waschmaschine und die betriebliche Nutzung |
keine Abwassergebühr für die Menge an Betriebswasser Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr indirekt: Einsparung der Trink- und Abwassergebühr für das nicht benötigte Trinkwasser |
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zur Nutzung von Niederschlagswasser zu. |
Im industriellen Bereich/ größere Wohnanlagen |
Förderungen wie oben |
Bitte stimmen Sie sich vorab mit uns ab. Wir beraten Sie gerne. Anträge wie oben technische Beschreibung der Anlage mit einreichen die Menge an eingespartem Trinkwasser bestimmen (Vergleich Verbrauch vorher / nachher) |
Zentrale Betriebswasserversorgung Etting "Am Westerberg" und |
Sie bekommen von uns das Betriebswasser zu reduzierten Gebühren ins Haus geliefert. Kostenfreie Einleitung des Betriebswassers in den Kanal. |
Sie müssen in jedem Fall eine zweite Hausinstallation einbauen. Mit Antrag auf den Betriebswasseranschluss (www.swi-netze.de) läuft alles automatisch. |
Entsiegelungsmaßnahmen |
Wir fördern ihre Entsiegelungsmaßnahme. |
Alle Informationen dazu finden Sie hier. |
Wer bekommt die Förderung und wer nicht? - Voraussetzungen
Wir fördern im privaten und gewerblichen Bereich. Dabei gelten folgende Ausnahmen und Regelungen:
- Bereits bestehende Anlagen und öffentliche Einrichtungen fördern wir nicht.
- Es wird nur ein Brunnen pro Grundstück gefördert.
Die ausführlichen Regelungen finden Sie im Förderprogramm.
Wie bekommen Sie die Förderung? - Antrag
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie spätestens 12 Monate nach Rechnungsstellung für ihre Anlage nachfolgende Unterlagen bei uns einreichen:
- Zuschussantrag mit der Angabe der Arten der Wasserverwendung
- Rechnung der zur Ausführung der Maßnahme benötigten Sachmittel
- Bei Installationsarbeiten im Haus: Nachweis über die Betriebssicherheit der Anlage (erhalten Sie von ihrem Installateur)
- Bei Pächtern/Mietern: Einverständniserklärung des Eigentümers (Seite 2 des Antrages)
- Bei Betrieben und größeren Wohnanlagen (Eigentümer): die technische Beschreibung des Vorhabens
Lohnt sich das für Sie?
Für unsere Trinkwasserressourcen lohnt sich jeder nicht verbrauchte Liter. Die Nutzung von Betriebswasser für die Toilettenspülung und ggf. für die Waschmaschine kostet Sie aber auch Geld.
Ob es sich für Sie lohnt, können Sie mit der nachfolgenden Tabelle besser einschätzen. Hier zeigen wir Ihnen als Privatperson anhand pauschalisierten Wasserverbrauchs, was Sie von uns an Fördergelder bekommen und was Sie an Gebühren einsparen. Was Sie dann tatsächlich einsparen, hängt wesentlich von ihrem tatsächlichen, täglichem Wasserverbrauch ab.
Personen im Haushalt | 2 |
3 |
4 |
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jährlicher Wasserverbrauch (120 Liter/ Person/Tag) |
87,60 m³ | 131,40 m³ | 175,20 m³ | 219,00 m³ |
jährlicher Betriebswasserverbrauch (= 40 % des Wasserverbrauchs) |
35,04 m³ | 52,56 m³ | 70,08 m³ | 87,60 m³ |
einmaliger Zuschuss (5 € je m³ eingesparten Trinkwassers = m³ Betriebswasser) |
175,20 € | 262,80 € | 350,40 € | 438,00 € |
jährliche Gebühreneinsparung Trink- und Abwasser (Trinkwassergebühr 1,35 €/m³ inkl. USt.) (Schmutzwassergebühr 1,60 €/m³) |
103,36 € | 155,06 € | 206,74 € | 258,42 € |