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Bauen im Grundwasser

Eine vorausschauende Bauplanung berücksichtigt die Grundwasser- und Baugrundverhältnisse. So kann das Bauwerk, wo benötigt, vor unterirdisch eindringendem Wasser geschützt werden.

Grundwasserstände und Auskünfte

Beim Bau von Kellergeschossen und Tiefgaragen ist zu berücksichtigen, wie hoch das Grundwasser maximal unter Gelände ansteigen kann. Damit kann man entsprechende Schutzmaßnahmen einplanen.

Wir stellen Ihnen verschiedene Informationen in unserem INKB-Kartenportal zur Verfügung. Zusätzlich können gegen eine geringe Schutzgebühr detailliertere Daten angefordert werden.

Eine erste Einschätzung für die Bauplanung ergibt sich aus den Abständen des Grundwassers von der Erdoberfläche. Diese finden Sie in der Karte mit den mittleren höchsten Grundwasserständen.
Die aktuellen und die höchsten Grundwasserstände können Sie sich bei einigen Messstellen online anzeigen lassen. Hier finden Sie auch die Daten über einen längeren Beobachtungszeitraum.

Maßnahmen beim Bauen im Grundwasser

Im Vorfeld von Bauwerksplanungen empfiehlt es sich, einen Blick auf die Grundwasserflurabstände zu werfen. In Gebieten in denen Grundwasserflurabstände von 0,5 - 2,5 m ausgewiesen werden, ist bereits auf eine ausreichende Bauwerksgründung und wasserdichte Ausbildung der Untergeschosse (weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton) zu achten.

Auch die Kelleröffnungen sollten, selbst bei einer "weißen Wanne", vor eindringendem Grund-, oberflächlich abfließendem Wasser oder Abwasser aus Kanalrückstau, geschützt werden.
Hier ist es im Hinblick auf das Grundwasser wichtig, wie hoch das Grundwasser maximal in den Baukörper eingreift. Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert.

Bild vergrößern: Beachtung von Grundwasserständen zur Gebäudebemessung, Skizze
Die Skizze verdeutlicht die zu beachtenden Grundwasserstände bei der Gebäudeplanung.

Hier empfiehlt es sich, besondere Vorsorge zu treffen:

  • Öffnungen in der Kellerumfassung (Fenster, Treppen und sonstige Bauwerksöffnungen), deren Brüstung unter dem HGW liegen, wasserdicht umschlossen ausbilden 
  • tiefliegende Türen und Fensteröffnungen unter dem HGW ggf. druckwasserdicht ausbilden
  • Bauwerksabdichtungen mindestens über den HGW, ggf. bis über Gelände legen
  • auf Rückstausicherungen (Kanal) mittels Hebeanlage achten
  • Auftriebssicherheit der Gebäude durch geeignete Maßnahmen (z. B. Plattenüberstand) sicherstellen

Bemessungswasserstand

Besondere Naturereignisse wie extreme Hochwässer verbunden mit einem zeitgleichen Auftreten von starken Niederschlägen können die Grundwasserstände noch über die höchsten gemessenen Grundwasserstände ansteigen lassen.

Wenn davon auszugehen ist, dass das Gebäude stets innerhalb eines bestimmten Grundwasserstandes zum Liegen kommt, sollte jedem Bauwerk  ein Bemessungswasserstand zugeordnet werden. Der Bemessungswasserstand findet Anwendung in zahlreichen Nachweisen im Zusammenhang mit Auftriebssicherheit, Wasserdichtheit und Dimensionierungen von Bauwerken.

Für Festlegung eines sogenannten Bemessungswasserstands gibt es in Ingolstadt derzeit noch keine einheitliche Grundlage.

Während des Baumaßnahme - Bauwasserhaltung

Für die Durchführungszeit der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, ob Grundwasser in der Baugrube anstehen wird. Die Ableitung dieses "Bauwassers" verursacht einen finanziellen und technischen Aufwand, welcher schon in der Bauplanung berücksichtigt werden muss. So können wirtschaftliche und ökologische Lösungen gefunden werden.

Was ist Bauwasser

Bauwasser ist in Baugruben anstehendes Grundwasser, welches abgeleitet werden muss. Die Bauwasserhaltung bedeutet somit einen Eingriff in die Grundwasservorräte und somit in unsere Trinkwasserversorgung.

Möglichkeiten der Bauwasserhaltung

Versickerung

Das entnommene Grundwasser wird über eine Sickeranlage (z. B. Geländemulde oder Sickerschacht) direkt wieder ins Grundwasser eingeleitet. Die Versickerung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht der Ableitung in ein Oberflächengewässer vorzuziehen.

Ableitung in ein Oberflächengewässer

Die kostengünstigste Lösung kann die Ableitung des Bauwassers in das nächstgelegene Gewässer darstellen, sofern ein aufnahmefähiger Vorfluter zur Verfügung steht.

Wasserdichte Baugrubenumschließung

Bestehend aus einer Spundwand, die schlagend oder vibrierend eingerammt oder hydraulisch eingepresst wird. Die Spundwände sind bis zu den grundwasserstauenden Schichten einzubringen.

Höhenfestsetzung des Gebäudes

Gestiegene Ansprüche an moderne und barrierefreie Bauwerke sowie hohe Grundstückspreise zwingen heutzutage zur optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche. Prüfen Sie die Möglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes das Bauwerk höher anzuordnen. Eine Anhebung des Gebäudes um 2 bis 3 Stufen kann bereits den Keller aus kritischen Grundwasserbereichen befreien.

Bauzeitliche Variante

Grundwasserstände unterliegen naturbedingten Schwankungen. In der Regel ist ab dem Spätsommer bis Winteranfang mit einem niedrigen Grundwasserniveau zu rechnen. Die Schwankungen zwischen den niederschlagsreichen Frühjahren und einem trockenen Herbst können oftmals bis zu rd. 1 Meter betragen. Weitere Informationen zu den Grundwasserständen finden Sie unter dem Navigationspunkt Grundwasserportal.

Bauen ohne Keller

Eventuell kann es auch langfristig gesehen wirtschaftlicher sein, das Gebäude ohne Keller auszustatten.

Ableitung in die öffentliche Kanalisation

Das geförderte Grundwasser kann im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.

Ableitung in die Kanalisation - Vorgaben und Kosten

Wenn keine Alternativen gefunden werden, kann das geförderte Grundwasser im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Hierzu sind vorab mit uns die hydraulischen Randbedingungen und ggf. die Einleitungsstelle abzuklären. Zur Vorklärung darf das Bauwasser nur über ein eigens eingerichtetes Absetzbecken der Kanalisation zugeleitet werden. Die eingeleiteten Wassermengen sind über entsprechende Zählereinrichtungen (Wasserzähler, Umrechnung der Pumpleistung oder Einsatz eines Messwehres) zu dokumentieren.

Für die Ableitung des Grundwassers aus Bauwasserhaltungen in die öffentliche Kanalisation wird eine Gebühr erhoben.

Grundwasserentnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung und sind daher beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt vorher zu beantragen. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Grundwasserabsenkung finden Sie auf den Internetseiten des Umweltamtes.

Kanalnetze haben die Funktion anfallendes Schmutz- und Regenwasser zur Kläranlage bzw. zum Gewässer abzuleiten. Jede Vermischung des Abwassers mit anderen Stoffen sowie mit sauberem Wasser (Grundwasser) ist im Sinne des Gewässerschutzes zu vermeiden. Zudem ist es ein beträchtlicher Kostenfaktor. Fremdwasser, also hier das Bauwasser, nimmt nicht nur einen Teil der Abflusskapazitäten der Kanäle in Anspruch, sondern erhöht auch den Energieverbrauch der Pumpwerke. Wesentlicher Kostenfaktor ist aber die verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage.