Häufig Nachgefragt
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wasserzähler finden Sie nachfolgend.
Kann ich auch einen mechanischen Wasserzähler bekommen? |
Nein, wir verbauen nur noch elektronische Wasserzähler mit Funkmodul. |
Welche Daten speichert der elektronische Wasserzähler? |
Der Zähler speichert Tages-, Monats- und Jahreswerte sowie Alarm- und Fehlercodes. Damit können im Einzelfall Probleme in der Hausinstallation oder im Wassernetz erkannt und behoben werden. Per Funk wird jedoch lediglich der aktuelle Zählerstand, der Stichtagswert sowie Alarm- und Fehlermeldungen übertragen |
Wie und wie oft werden meine Daten ausgelesen? |
Die Auslesung geschieht turnusmäßig, in der Regel einmal jährlich, für die Abrechnung oder Zwischenabrechnung. Sofern die Daten im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Wasserversorgungsanlage erforderlich sind, lesen wir anlassbezogen aus. Andere Zwecke sind rechtlich nicht zulässig. Die Daten werden verschlüsselt ohne Klarnamen an unsere speziellen Empfänger übertragen. |
Was passiert mit den ausgelesenen Daten? |
Die Durchflussmenge, also der Wasserverbrauch, wird wie bisher auch bei uns im System gespeichert und als Grundlage der Abrechnung verwendet. Die ausgelesenen Daten löschen wir, soweit wir sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigen, spätestens aber fünf Jahre nach ihrer Auslesung. |
Kostet der Austausch etwas? |
Der Einbau des elektronischen Wasserzählers ist kostenfrei. |
Wie oft muss der Wasserzähler ausgetauscht werden? |
Der elektronische Wasserzähler wird im Gegensatz zum mechanischen Zähler (Austausch nach 6 Jahren), nach 12 Jahren ausgetauscht. |
Braucht der Zähler Strom? |
Der Zähler selber ist mit einer Batterie ausgestattet, welcher laut Herstellerangaben bis zu 15 Jahre hält. |
Wie ist die Belastung mit Elektrosmog? |
Die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung ist nach Feststellung der fachlich zuständigen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Umwelt und Verbraucherschutz gesundheitlich unbedenklich. |
Muss ich meinen Wasserverbrauch zur Abrechnung noch melden? |
Sofern Sie einen elektronischen Wasserzähler haben, müssen Sie diesen nicht mehr selber auslesen bzw. auslesen lassen. Den Wasserverbrauch müssen Sie auch nicht aktiv melden. Für die Verbrauchsabrechnung lesen wir die Wassermengen vom Zähler per Funk aus. |