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Wasserschutzgebiete - Sicherheit für unser Trinkwasser

Um die Qualität unserer Trinkwasserressourcen nachhaltig zu gewährleisten, werden Wasserschutzgebiete (WSG) ausgewiesen. Sie sorgen für naturreines Wasser, schützen die Umwelt und dienen letztlich dem Verbraucherschutz. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Hintergründen und den Wasserschutzgebieten in Ingolstadt.

Wasserschutzgebiete in Ingolstadt

Schutzgebietsverordnung - rechtliche Grundlagen

Für die Wasserschutzgebiete wurden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung jeweils Schutzgebietsverordnungen von der Stadt Ingolstadt und dem Landratsamt Eichstätt als zuständige Behörde erlassen. Hier sind die in den einzelnen Schutzzonen liegenden Grundstücke aufgelistet sowie Verbote bzw. Einschränkungen von Tätigkeiten bei der Grundstücksnutzung festgesetzt. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an die Brunnen zunimmt, steigen auch die Schutzanforderungen zu diesem Bereich hin.

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schutzgebietsverordnungen:

Wasserschutzgebiete - Warum?

Grundwasser ist von Natur aus besonders gut gegen Schadstoffe geschützt. Boden und Gestein reinigen das Sickerwasser auf seinem Weg zum Grundwasser. Dabei werden die Schmutzpartikel und Schwebstoffe mechanisch herausgefiltert, andere Schadstoffe adsorbiert oder abgebaut. Eine wichtige Funktion erfüllt hierbei die oberste belebte Bodenzone mit ihren Pflanzenwurzeln und Mikroorganismen.

Die Deckschichten über dem Grundwasser bieten allerdings nicht überall gleich guten Schutz. Besonders dort wo Trinkwasser gewonnen wird, innerhalb der Einzugsgebiete für die Brunnen, geht es nicht ohne zusätzlichen Schutz. Diesem Zweck dienen Wasserschutzgebiete, um so die Schutzwirkung der Bodenschichten zu erhalten, Verunreinigungen und Abgrabungen in Grundwassereinzugsgebieten zu verhindern oder zumindest - so weit wie möglich - einzuschränken.

Die Kontrolle und Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch regelmäßige Begehungen und laufende Rohwassergüteüberwachung an den Pegeln und Brunnen der Wasserwerke und im Wassereinzugsgebiet. Das Grundwassermonitoring wird durch unser akkreditiertes Trinkwasserlabor durchgeführt.

Schutzzonen der Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete umfassen den empfindlichen Teil des Grundwassereinzugsgebiets der Brunnen. Nach sorgfältiger Auswertung hydrogeologischer Untersuchungen werden um die Wasserfassung drei Zonen ausgewiesen.

  • Die „Weitere Schutzzone“ (Zone III) bietet Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen (zum Beispiel durch Chemikalien) im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. In dieser Zone ist alles verboten, was zur Verunreinigung des Grundwassers führen könnte. Die Zonenfläche ist so gewählt, dass ausreichend Zeit zur Reaktion bei Unfällen bleibt.
  • Die „Engere Schutzzone“ (Zone II) stellt vor allem den hygienischen Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Deshalb dürfen hier zum Beispiel auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden eindringen. Diese Zone ist so festgelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers von der Außengrenze bis zu den Brunnen oder Quellen 50 Tage beträgt. In dieser Zeit wird das Wasser von bakteriologischen Verunreinigungen ausreichend gereinigt.
  • Der „Fassungsbereich“ (Zone I) schützt die Brunnen und Quellen sowie ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. Brunnenfassungen sind aus Sicherheitsgründen eingezäunt und dürfen nur von autorisiertem Personal betreten werden. Damit wird jede weitere Flächennutzung ausgeschlossen.