Gebühren & Beiträge
Für das Wasserversorgungsnetz sowie den Wasserverbrauch fallen Beiträge je Hausanschluss bzw. Gebühren entsprechend dem Verbrauch an. Diese finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Gebühren für den Wasserverbrauch
Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.
Verbrauchsgebühr Wasser
ab 01.10.2022 |
1,39 €/m³ netto |
1,49 €/m³ brutto |
Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7 Prozent an.
Wasserzähler |
Grundgebühr |
Qn: 2,5 m³/h |
58,34 € netto 62,42 € brutto |
Qn: 6 m³/h |
87,60 € netto 93,73 € brutto |
Qn: 10 m³/h |
105,02 € netto 112,37 € brutto |
Qn: 15 m³/h Q3: 24 m³/h |
116,70 € netto 124,87 € brutto |
Qn: 40 m³/h |
291,91 € netto 312,34 € brutto |
Qn: 60 m³/h |
583,47 € netto 624,31 € brutto |
Qn: 150 m³/h |
1.896,27 € netto 2.029,01 € brutto |
Qn > 150 m³/h |
3.354,95 € netto 3.589,80 € brutto |
Die Gebühren werden Ihnen nach der Ablesung des Wasserzählers im Herbst mit einem Gebührenbescheid (entspricht einer Endabrechnung) in Rechnung gestellt. Die Abschläge für alle Gebühren werden monatlich erhoben. Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie unter dem Navigationspunkt Abrechnung.
Wasserpreisrechner
Mit unserem Wasserpreisrechner können Sie die Wasser- und Schmutzwassergebühren je nach individuellem Jahresverbrauch berechnen. Geben Sie hierzu einfach die gewünschten Daten ein.
Die Berechnung dient jedoch lediglich als Orientierungshilfe. Eine genaue Auflistung Ihrer Gebühren erhalten Sie in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Gebühreneinsparung
Entsprechend Ihrem Wasserverbrauch können Sie die anfallenden Gebühren beeinflussen.
Des Weiteren können Sie uns anzeigen, wenn Sie einen Wasserzähler für Gartengießwasser installiert haben. Für dieses Wasser entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Schmutzwassergebühr. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie hier.
Wasserbeitrag
Für den Bau und den Unterhalt des Wasserversorgungsnetzes und der technischen Anlagen wird ein Wasserbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, welches an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche.
Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind uns zeitnah anzuzeigen (siehe Formular Geschossausbau).
Höhe des Wasserbeitrags
Beitragssatz |
netto |
brutto (inkl. 7% USt.) |
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche |
1,20 € |
1,28 € |
Beitragssatz pro m² Geschossfläche |
2,80 € |
3,00 € |
Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Beiträge finden Sie unter dem Navigationspunkt Beiträge.
Rechtliche Grundlagen
Die Wassergebühr sowie der Wasserbeitrag sind in der Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Ingolstadt - BGS-WAS festgelegt.
Die Wassergebühren decken die Kosten für die kommunale Wasserversorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für die Aufgaben der Wasserversorgung verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in den Betrieb und Unterhalt der Wasserwerke bzw. des Versorgungsnetzes investiert. Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.